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Lageplan zum Baugesuch, amtlicher Lageplan zum Baugesuch
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind der Baugenehmigungsbehörde die geplanten baulichen Anlagen, die vorhandenen Gebäude, die Höhenlage des Baugrundstücks, die Erschließung und weitere grundstücksbezogene Angaben in einem Lageplan zum Baugesuch darzustellen. Liegen besonders schwierige Grundstücksverhältnisse vor oder sind Baulasten auf dem Baugrundstück eingetragen, muss ein amtlicher Lageplan zum Baugesuch von einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Vermessungs- und Katasteramt erstellt werden.
Bei einer örtlichen Vermessung wird dabei der aktuelle Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, der Baumbestand, die Grundstücksentwässerung und Zuwegungen ermittelt. Nach den Planunterlagen des Architekten werden die geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan eingearbeitet. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt und evtl. mit den Bauherren und Architekten besprochen.
Unterlagen
Vermessungsauftrag, Planungsunterlagen des Architekten
Kosten
Die Gebühren für die Erstellung eines amtlichen Lageplanes zum Baugesuch werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Vermessung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Förster
Tel: 02381 17-4250
E-Mail: ingo.foerster@stadt.hamm.de
Abteilungsleitung Vermessung
Bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind der Baugenehmigungsbehörde die geplanten baulichen Anlagen, die vorhandenen Gebäude, die Höhenlage des Baugrundstücks, die Erschließung und weitere grundstücksbezogene Angaben in einem Lageplan zum Baugesuch darzustellen. Liegen besonders schwierige Grundstücksverhältnisse vor oder sind Baulasten auf dem Baugrundstück eingetragen, muss ein amtlicher Lageplan zum Baugesuch von einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder dem Vermessungs- und Katasteramt erstellt werden.
Bei einer örtlichen Vermessung wird dabei der aktuelle Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den Nachbargrundstücken, der Baumbestand, die Grundstücksentwässerung und Zuwegungen ermittelt. Nach den Planunterlagen des Architekten werden die geplanten baulichen Anlagen in den Lageplan eingearbeitet. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben werden dabei berücksichtigt und evtl. mit den Bauherren und Architekten besprochen.
Vermessungsauftrag, Planungsunterlagen des Architekten
Die Gebühren für die Erstellung eines amtlichen Lageplanes zum Baugesuch werden auf Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) erhoben Die Information zu den Vermessungsgebühren ist sehr fallbezogen und kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgen.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2248/showHerr
Förster
A2.097
Herr
Förster
A2.097