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Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
Unterlagen
im Einzelfall
Kosten
200,00 bis 1.500,00 €
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Felix Brunnenberg
Tel: 02381 17-7212
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes oder jeglichen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
im Einzelfall
200,00 bis 1.500,00 €
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223577/show Ordnungsamt
001 Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Sachgebiet Gewerberecht
001 Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Herr
Felix
Brunnenberg
2. OG
02381 17-7212
gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de