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Betriebsfortführung nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden

Nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden darf ein priviligierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Wenn der Betriebssitz in Hamm liegt, ist dies dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten anzuzeigen. Das Ordnungsamt kann befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tod des / der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.

Über den unten hinterlegen Link stehen Ihnen folgende Online-Änträge zur Verfügung:

  • Betrieb eines Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
  • Fortführung eines Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter Gestattung

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Betriebsfortführung nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden

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https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/223571/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201
Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm