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Betriebsfortführung nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden
Nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden darf ein priviligierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Wenn der Betriebssitz in Hamm liegt, ist dies dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten anzuzeigen. Das Ordnungsamt kann befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tod des / der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.
Über den unten hinterlegen Link stehen Ihnen folgende Online-Änträge zur Verfügung:
- Betrieb eines Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
- Fortführung eines Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter Gestattung
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheiten
- Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Gewerberecht
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.hamm.de
Nach dem Tod eines / einer Gewerbetreibenden darf ein priviligierter Personenkreis den Betrieb fortführen. Wenn der Betriebssitz in Hamm liegt, ist dies dem Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten anzuzeigen. Das Ordnungsamt kann befristet gestatten, dass das Gewerbe nach dem Tod des / der Gewerbetreibenden auch ohne eine*n befähigte*n Stellvertreter*in betrieben wird.
Über den unten hinterlegen Link stehen Ihnen folgende Online-Änträge zur Verfügung:
- Betrieb eines Gewerbes nach dem Tod des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
- Fortführung eines Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter Gestattung
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind.
Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.
32-321-1