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KFZ-Fahrzeuge und Fahrzeugteile
Genehmigung von Fahrzeugteilen und Fahrzeugumbauten wie z.B. neue Felgen, Anhängerkupplung, Sonderräder, neues Fahrwerk
Bei einem Fahrzeugumbau oder Anbau von Bauteilen darf ein Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Viele technische Änderungen müssen durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente nachgetragen werden. Grundlage dieser Eintragung ist das Gutachten der Prüforganisation.
Zulassung von Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung
Eine Einzelbetriebserlaubnis wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug einzeln oder in Kleinserienproduktion hergestellt wurde, es sich um ein selbst konstruiertes Fahrzeug handelt oder es ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde. Auch ein schon stillgelegtes Fahrzeug, das nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und eine neue Zulassung erhalten soll, benötigt eine Einzelbetriebserlaubnis, wenn der Fahrzeugbrief/ZBII zum unveränderten Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist. Die Einzelbetriebserlaubnis wird von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses.
Erteilung der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
Wenn für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung existiert, müssen Sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, bevor das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen und zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier. Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/ZBII ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Unterlagen
Vorsprache in einem der Bürgeramter unter Vorlage des entsprechenden Gutachtens
Weitere Informationen
Anträge können über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) gestellt werden
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Servicetelefon
Tel: 02381 17-7777
E-Mail: info@stadt.hamm.de
Genehmigung von Fahrzeugteilen und Fahrzeugumbauten wie z.B. neue Felgen, Anhängerkupplung, Sonderräder, neues Fahrwerk
Bei einem Fahrzeugumbau oder Anbau von Bauteilen darf ein Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Viele technische Änderungen müssen durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente nachgetragen werden. Grundlage dieser Eintragung ist das Gutachten der Prüforganisation.
Zulassung von Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung
Eine Einzelbetriebserlaubnis wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug einzeln oder in Kleinserienproduktion hergestellt wurde, es sich um ein selbst konstruiertes Fahrzeug handelt oder es ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde. Auch ein schon stillgelegtes Fahrzeug, das nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und eine neue Zulassung erhalten soll, benötigt eine Einzelbetriebserlaubnis, wenn der Fahrzeugbrief/ZBII zum unveränderten Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist. Die Einzelbetriebserlaubnis wird von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses.
Erteilung der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
Wenn für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung existiert, müssen Sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, bevor das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen und zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier. Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/ZBII ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Vorsprache in einem der Bürgeramter unter Vorlage des entsprechenden Gutachtens
Anträge können über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) gestellt werden
Eintrag von Gutachten, § 19 StVZO, §21 StVZO, 21er Gutachten, 19er Gutachten, Verlust Fahrzeugpapiere, neue Betriebserlaubnis, Eintragung Fahrzeugschein, technische Änderung, technische Umbauten, Fahrzeugteile, BE https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/220161/showServicetelefon
Servicetelefon
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Genehmigung von Fahrzeugteilen und Fahrzeugumbauten wie z.B. neue Felgen, Anhängerkupplung, Sonderräder, neues Fahrwerk
Bei einem Fahrzeugumbau oder Anbau von Bauteilen darf ein Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Viele technische Änderungen müssen durch die Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente nachgetragen werden. Grundlage dieser Eintragung ist das Gutachten der Prüforganisation.
Zulassung von Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung
Eine Einzelbetriebserlaubnis wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug einzeln oder in Kleinserienproduktion hergestellt wurde, es sich um ein selbst konstruiertes Fahrzeug handelt oder es ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde. Auch ein schon stillgelegtes Fahrzeug, das nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und eine neue Zulassung erhalten soll, benötigt eine Einzelbetriebserlaubnis, wenn der Fahrzeugbrief/ZBII zum unveränderten Fahrzeug nicht mehr vorhanden ist. Die Einzelbetriebserlaubnis wird von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses.
Erteilung der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
Wenn für Ihr zulassungsfreies Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung existiert, müssen Sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, bevor das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Ersatz der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen und zulassungsfreien Fahrzeugen nach Verlust
Zu einem Kraftfahrzeug oder Anhänger gehört eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis/das COC-Papier. Geht etwas davon verloren oder wird gestohlen, müssen Sie dies umgehend melden und eine neue Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis beantragen. Bei Diebstahl ist zudem unverzüglich eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Bei Verlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/ZBII ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Vorsprache in einem der Bürgeramter unter Vorlage des entsprechenden Gutachtens
Anträge können über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) gestellt werden
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/220161/showIm Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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