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Stundung von Beitragsforderungen

ratenweise Zahlung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen

 

Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eine fristgerechte Beitragszahlung nicht gestatten, kann einer Ratenzahlung zugestimmt werden. Ein begründeter Antrag muss spätestens am Tag der Fälligkeit bei der Stadt Hamm eingegangen sein. Er ist mit einem Zahlungsvorschlag zu versehen und hat durch entsprechende Belege die finanziellen Verhältnisse darzulegen.

Bei einer Stundung werden Zinsen in Höhe von erhoben

Rechtsgrundlagen allgemein

Abgabenordnung

Unterlagen

Die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Belastungen) sind darzulegen und durch entsprechende Belege nachzuweisen.

Zuständige Organisationseinheiten

Stundung von Beitragsforderungen

ratenweise Zahlung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen

 

Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse eine fristgerechte Beitragszahlung nicht gestatten, kann einer Ratenzahlung zugestimmt werden. Ein begründeter Antrag muss spätestens am Tag der Fälligkeit bei der Stadt Hamm eingegangen sein. Er ist mit einem Zahlungsvorschlag zu versehen und hat durch entsprechende Belege die finanziellen Verhältnisse darzulegen.

Bei einer Stundung werden Zinsen in Höhe von erhoben

Rechtsgrundlagen allgemein

Abgabenordnung

Die finanziellen Verhältnisse (Einkünfte und Belastungen) sind darzulegen und durch entsprechende Belege nachzuweisen.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2180/show
Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Rhynern, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4060
Fax 02381 17-2973
Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4070
Fax 02381 17-2973