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Straßenbeschilderung
Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Hoffmann
Tel: 02381 17-8613
E-Mail: michael.hoffmann@stadt.hamm.de
- Frau Bavendiek
Tel: 02381 17-4642
E-Mail: bianca.bavendiek@stadt.hamm.de
Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.
Herr
Hoffmann
A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Bavendiek
A1.099 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Hoffmann
A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Bavendiek
A1.099 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Hoffmann
A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Bavendiek
A1.099 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Hoffmann
A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Frau
Bavendiek
A1.099 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Die Entscheidung, wo welche Beschilderung im Straßenraum erforderlich ist, trifft nach Straßenverkehrsordnung die Straßenverkehrsbehörde.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Umsetzung und Unterhaltung der Beschilderung, aber auch anderer Verkehrseinrichtungen - beispielsweise Poller oder Leitpfosten.
Zusatzinformationen:
Der Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Grundstücksentwässerung und Gewässerplanung und -bau obliegt die Planung des Neu-, Aus- und Umbaus von Verkehrsflächen mit der dazugehörigen Beleuchtung. Zu den Verkehrsflächen zählen Straßen, Wege, Plätze und Parkplätze. Desweiteren werden die Belange der §§ 45ff der Straßenverkehrsordnung (Verkehrsregelungen mit entsprechenden Zeichen und Einrichtungen) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde wahrgenommen. Weiterhin gehört die Sondernutzung und die Verwaltung der Hammer Straßen zu den Aufgaben. Die Grundstücksentwässerung sorgt für einen ordnungsgemäßen Anschluß an die Abwasseranlagen und steht den Hammer Bürgern beratend zur Seite. Den Hochwasserschutz der vielen Hammer Gewässer und deren ökolog. Entwicklung stellt die Abteilung ebenfalls sicher.
In einer weiteren Abteilung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Straßen- und Brückenbau sowie die Straßen- und Brückenunterhaltung verantwortlich. Zu Brückenbau und -unterhaltung zählen die Ingenieurbauten wie Tunnel, Brücken, Stützmauern, Lärmschutzwände, Treppenanlagen und sonstige Ingenieurbauwerke.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Grünflächen unterhalten und verwalten die öffentlichen Grünflächen mit deren Einrichtungen. Dazu zählen u.a. Parkanlagen, Verkehrsgrün, Reit- und Wanderwege, Außenanlagen öffentlicher städtischer Gebäude sowie Sport-, Kinderspiel- und Bolzplätze. Für Angelegenheiten der Kleingärten nimmt die Abteilung für das Tiefbau- und Grünflächenamt Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahr.
Dies sind z. B. die Förderung des Kleingartenwesens und die Überwachung kleingartenrechtlicher Vorschriften. Im Rahmen des Bestattungswesens werden Beisetzungen betreut und die Friedhofsanlagen unterhalten. Ansprechpartner in Fragen des Bestattungswesens ist das Friedhofswesen. In der stadteigenen Gärtnerei werden verschiedenste Pflanzen für Neu- und Ersatzanpflanzungen in den öffentlichen Grünanlagen aufgezogen. Die Abteilung Wegeentwicklung & Straßenraumbegrünung nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der übergeordneten Freiflächenplanung wahr (z. B. Objektplanung und Bau von Geh-, Rad- und Reitwegen im Außenbereich, Planung und Veranlassung der Pflanzung des Straßenbegleitgrünes). Zu den einzelnen Abteilungen zählen Bauhöfe, deren Mitarbeiter im Wesentlichen die Wartung, die Unterhaltung und die Reinigung vor Ort sicherstellen.
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns:
Buslinien: alle in Richtung Willy-Brandt-Platz
Haltestellen: Willy-Brandt-Platz
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
Stadtplanlink: http://goo.gl/maps/0wfMa
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