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Auskunft aus dem Altlastenkataster/Stellungnahmen bezüglich Altlasten
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfasst ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text wuird einentsprechender Kartenausschnitt (ALKIS, ABK) beigefügt.
Stellungnahmen bezüglich Altlasten beinhalten eine Recherche über die historische Nutzung einer konkreten Fläche des Hammer Stadtgebietes, verbunden mit einer Auswertung vorhandener Gutachten und Akten des Altlastenkatasters zu dieser Fläche. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (ALKIS, ALB) für die zu untersuchende Fläche beigefügt.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet lediglich eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfaßt ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (DGK5, ALKIS) beigefügt.
Stellungnahmen oder Auskünfte können durch die Grundstückseigentümer oder von Dritten mit entsprechender Vollmacht des Eigentümers schriftlich beantragt werden.
Den passenden Antrag gibt es hier:
Kosten
- Auskunft aus dem Altlastenkataster: 52,50 €
-
Stellungnahme (Historische Flurstücksrecherche): 52,50 € - 500,00 € (je nach Arbeitsaufwand)
Tarifstelle Nr. 8.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
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Antrag aus Auskunft aus dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und AltlastenZuständige Organisationseinheiten
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- KRIS/UIS, Kartographie
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfasst ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text wuird einentsprechender Kartenausschnitt (ALKIS, ABK) beigefügt.
Stellungnahmen bezüglich Altlasten beinhalten eine Recherche über die historische Nutzung einer konkreten Fläche des Hammer Stadtgebietes, verbunden mit einer Auswertung vorhandener Gutachten und Akten des Altlastenkatasters zu dieser Fläche. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (ALKIS, ALB) für die zu untersuchende Fläche beigefügt.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet lediglich eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfaßt ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (DGK5, ALKIS) beigefügt.
Stellungnahmen oder Auskünfte können durch die Grundstückseigentümer oder von Dritten mit entsprechender Vollmacht des Eigentümers schriftlich beantragt werden.
Den passenden Antrag gibt es hier:
- Auskunft aus dem Altlastenkataster: 52,50 €
-
Stellungnahme (Historische Flurstücksrecherche): 52,50 € - 500,00 € (je nach Arbeitsaufwand)
Tarifstelle Nr. 8.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Altlasten, Altlastenkataster https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2148/show
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfasst ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text wuird einentsprechender Kartenausschnitt (ALKIS, ABK) beigefügt.
Stellungnahmen bezüglich Altlasten beinhalten eine Recherche über die historische Nutzung einer konkreten Fläche des Hammer Stadtgebietes, verbunden mit einer Auswertung vorhandener Gutachten und Akten des Altlastenkatasters zu dieser Fläche. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (ALKIS, ALB) für die zu untersuchende Fläche beigefügt.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet lediglich eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfaßt ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (DGK5, ALKIS) beigefügt.
Stellungnahmen oder Auskünfte können durch die Grundstückseigentümer oder von Dritten mit entsprechender Vollmacht des Eigentümers schriftlich beantragt werden.
Den passenden Antrag gibt es hier:
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2148/showDas Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.