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Doppelte Staatsangehörigkeit
Doppelte Staatsangehörigkeit ("Doppelpass")
Doppelte Staatsangehörigkeit ("Doppelpass")
Seit dem 1. Januar 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
- seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und
- über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.
Verbunden war dieser Geburtserwerb mit der Verpflichtung, sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden (sogenannte Optionspflicht).
Am 20.12.2014 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz dahingehend geändert, dass diese Verpflichtung, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, für den Großteil der Betroffenen aufgehoben wird.
Wichtiger Hinweis!!
Von der Änderung ist nur betroffen, wer:
- als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland ab dem 01.01.2000 erhalten hat, oder
- in den Jahren 1990 bis 1999 in Deutschland geboren wurde und gemäß einer Übergangsvorschrift aufgrund eines im Jahre 2000 gestellten Antrages eingebürgert worden ist.
Nach neuem Recht entfällt die Optionspflicht für den vorgenannten Personenkreis dann, wenn die/der Betroffene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder
- sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht hat oder
- über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Wer dem vorgenannten Personenkreis nicht angehört und zum Beispiel erst jetzt die Einbürgerung beantragt oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß anderer gesetzlicher Bestimmungen erworben hat, für den bleibt die Rechtslage unverändert bestehen.
Zuständige Organisationseinheiten
- SG Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6
59073 Hamm
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Korittke
Tel: 02381 17-6775
Sachgebietsleiter Einbürgerung
- Frau Buchholz
Tel: 02381 17-6774
- Herr Schmidt
Tel: 02381 17-6777
- Herr Mentel
Tel: 02381 17-6779
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Doppelte Staatsangehörigkeit ("Doppelpass")
Seit dem 1. Januar 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
- seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und
- über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.
Verbunden war dieser Geburtserwerb mit der Verpflichtung, sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden (sogenannte Optionspflicht).
Am 20.12.2014 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz dahingehend geändert, dass diese Verpflichtung, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, für den Großteil der Betroffenen aufgehoben wird.
Wichtiger Hinweis!!
Von der Änderung ist nur betroffen, wer:
- als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland ab dem 01.01.2000 erhalten hat, oder
- in den Jahren 1990 bis 1999 in Deutschland geboren wurde und gemäß einer Übergangsvorschrift aufgrund eines im Jahre 2000 gestellten Antrages eingebürgert worden ist.
Nach neuem Recht entfällt die Optionspflicht für den vorgenannten Personenkreis dann, wenn die/der Betroffene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder
- sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht hat oder
- über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Wer dem vorgenannten Personenkreis nicht angehört und zum Beispiel erst jetzt die Einbürgerung beantragt oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß anderer gesetzlicher Bestimmungen erworben hat, für den bleibt die Rechtslage unverändert bestehen.
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Buchholz
11 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Schmidt
016 (VG Sachsenweg 6)
Herr
Mentel
E15 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Doppelte Staatsangehörigkeit ("Doppelpass")
Doppelte Staatsangehörigkeit ("Doppelpass")
Seit dem 1. Januar 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
- seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und
- über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt.
Verbunden war dieser Geburtserwerb mit der Verpflichtung, sich bei Vollendung des 18. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden (sogenannte Optionspflicht).
Am 20.12.2014 wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz dahingehend geändert, dass diese Verpflichtung, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, für den Großteil der Betroffenen aufgehoben wird.
Wichtiger Hinweis!!
Von der Änderung ist nur betroffen, wer:
- als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland ab dem 01.01.2000 erhalten hat, oder
- in den Jahren 1990 bis 1999 in Deutschland geboren wurde und gemäß einer Übergangsvorschrift aufgrund eines im Jahre 2000 gestellten Antrages eingebürgert worden ist.
Nach neuem Recht entfällt die Optionspflicht für den vorgenannten Personenkreis dann, wenn die/der Betroffene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder
- sechs Jahre in Deutschland die Schule besucht hat oder
- über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Wer dem vorgenannten Personenkreis nicht angehört und zum Beispiel erst jetzt die Einbürgerung beantragt oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß anderer gesetzlicher Bestimmungen erworben hat, für den bleibt die Rechtslage unverändert bestehen.
Hier gehts zur Dienstleistung Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Informationen zum Thema des neuen Einbürgerungsrechts finden sie hier
Bitte beachten Sie den Link unter Aktuelles zur Kontaktaufnahme.
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