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Tiergehege - Anzeige über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung bzw. den Betrieb

Nach § 43 (3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 56  Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) gilt eine Genehmigungspflicht für Tiergehege. 
Dies gilt für Tiergehege, die größer als 50m² sind oder in denen Tiere besonders geschützter Arten gehalten werden. 
Tiergehege in diesem Sinne sind dauerhafte Einrichtungen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind. Nicht als Tiergehege gelten Gehege in denen ausschließlich Schalenwild gehalten wird.

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind vorher vom Umweltamt der Stadt Hamm genehmigen zu lassen.
Wenn die Absicht für die Errichtung eines Tiergeheges besteht, können Sie zur Beratung über das untenstehende Formular einen Termin mit den zuständigen Kollegen vereinbaren.

 

Hier können Sie online die Anzeige über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung bzw. den Betrieb eines Tiergeheges stellen.

 

Zuständige Organisationseinheit

Tiergehege - Anzeige über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung bzw. den Betrieb

Nach § 43 (3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 56  Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) gilt eine Genehmigungspflicht für Tiergehege. 
Dies gilt für Tiergehege, die größer als 50m² sind oder in denen Tiere besonders geschützter Arten gehalten werden. 
Tiergehege in diesem Sinne sind dauerhafte Einrichtungen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind. Nicht als Tiergehege gelten Gehege in denen ausschließlich Schalenwild gehalten wird.

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind vorher vom Umweltamt der Stadt Hamm genehmigen zu lassen.
Wenn die Absicht für die Errichtung eines Tiergeheges besteht, können Sie zur Beratung über das untenstehende Formular einen Termin mit den zuständigen Kollegen vereinbaren.

 

Hier können Sie online die Anzeige über die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung bzw. den Betrieb eines Tiergeheges stellen.

 

wilde Tiere, Tiere besonders geschützter Arten, Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Landesnaturschutzgesetz, LNatSchG, Genehmigungspflicht https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/208750/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931