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Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang

Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den „Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang“ stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.

Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.

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Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang

Grundsätzlich müssen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Von diesem Leinen- und Maulkorbzwang kann ein Hund befreit werden. Dazu muss der Hundehalter den „Antrag auf Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang“ stellen und nachweisen, dass er mit seinem Hund regelmäßig (das bedeutet mindestens 1 Mal alle 14 Tage) die Hundeschule aufsucht oder einen Wesenstest nachweisen kann.

Hier können Sie online den Antrag zur Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang stellen.

Hund, Hunde, Gefährlicher Hund, Gefährliche Hunde, Großer Hund, Große Hunde, Listenhunde, Anleinpflicht, Maulkorbpflicht, Maulkorbbefreiung, Leinenpflicht, Leinenbefreiung, Hundehalterinnen, Hundehalter, Hunderassen, § 3 LHundG, § 10 LHundG https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/204551/show
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