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Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

66.1

Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.

Hier geht es zu den Online-Anträgen:

Antrag Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

Zuständige Organisationseinheit

Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.

Hier geht es zu den Online-Anträgen:

Antrag Motor-, Lauf- und Radveranstaltung

Rennen, Veranstaltung, Motorsport https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/192305/show
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4601
Fax 02381 17-2966