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Maßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz - WAG -
Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)
Ziel des Wohnraumstärkungsgesetz ist es, die Wohnraumverhältnisse dort, wo es erforderlich ist, zu verbessern und die ordnungsgemäße Nutzbarkeit zu sichern. Unter Beachtung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums soll damit eine Wiederherstellung und Anpassung an angemessene Wohnraumverhältnisse erreicht werden.
Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Erfüllung von Mindestanforderungen, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die Wohnungsaufsicht bedient sich öffentlich-rechtlicher Instrumente, soweit betroffene Bewohnerinnen und Bewohner nicht mit Mitteln des Mietrechts selbst ihre Interessen ausreichend wahren.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG)
- Gesetz zur Förderug und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen - WFNG NRW
Link zum MHKBG mit weiterführenden Informationen zum WohnStG
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht
Nach erfolgter telefonischer Beratung werden Ihnen Unterlagen genannt, die zur weitergehenden Prüfung einzureichen sind.
Unterlagen
- Mietvertrag
- Eventuell bereits erfolgte schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter
- Antragsformular auf Besichtigung der Mietwohnung nach dem WAG
Zuständige Organisationseinheit
- Wohnraumförderung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: berger@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kathrin Halfmann
Tel: 02381 17-8023
E-Mail: kathrin.halfmann@stadt.hamm.de
- Herr Frank Rother
Tel: 02381 17-8031
E-Mail: rotherf@stadt.hamm.de
Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)
Ziel des Wohnraumstärkungsgesetz ist es, die Wohnraumverhältnisse dort, wo es erforderlich ist, zu verbessern und die ordnungsgemäße Nutzbarkeit zu sichern. Unter Beachtung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums soll damit eine Wiederherstellung und Anpassung an angemessene Wohnraumverhältnisse erreicht werden.
Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, auf die Erfüllung von Mindestanforderungen, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die Wohnungsaufsicht bedient sich öffentlich-rechtlicher Instrumente, soweit betroffene Bewohnerinnen und Bewohner nicht mit Mitteln des Mietrechts selbst ihre Interessen ausreichend wahren.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG)
- Gesetz zur Förderug und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen - WFNG NRW
Link zum MHKBG mit weiterführenden Informationen zum WohnStG
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieterschutz-und-wohnungsaufsicht
Nach erfolgter telefonischer Beratung werden Ihnen Unterlagen genannt, die zur weitergehenden Prüfung einzureichen sind.
- Mietvertrag
- Eventuell bereits erfolgte schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter
- Antragsformular auf Besichtigung der Mietwohnung nach dem WAG
Frau
Kathrin
Halfmann
A1.036 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Frank
Rother
A1.034 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)