BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern (Ausstellung)

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern (Ausstellung)

Hier können Sie online Ihren Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern stellen.

Feuerwehr https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188109/show
Feuerwehr
Hafenstraße 45 59067 Hamm
Telefon 02381 903-0
Fax 02381 903-525

Herr

Neuber

241

02381 903-251
neuber@stadt.hamm.de

Herr

Fohrmann

241

02381 903-250
fohrmann@stadt.hamm.de