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Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten bzw. -verdachtsmomenten
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Hier können Sie online Ihren Antrag auf Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten bzw. -verdachtsmomenten stellen.
Zuständige Organisationseinheit
- Feuerwehr
Hafenstraße 45
59067 Hamm
E-Mail: feuerwehr@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Neuber
Tel: 02381 903-251
E-Mail: neuber@stadt.hamm.de
- Herr Fohrmann
Tel: 02381 903-250
E-Mail: fohrmann@stadt.hamm.de
Verwandte Dienstleistungen
- Kleinfeuerwerks
- Kampfmittel (Kampfmittelbescheinigung)
- Oberflächendetektion/Baugrubendetektion
- Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes zum Erwerb, Umgang (Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Überlassen) und zur Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV zur Teilnahme an einem staatlich oder staatlich anerkannten Lehrgang zum Vorderladerschießen, Wiederladen von Patronenhülsen oder Böllern (Ausstellung)
Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten bzw. -verdachtsmomenten
Hier können Sie online Ihren Antrag auf Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten bzw. -verdachtsmomenten stellen.
Feuerwehr https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188107/show Feuerwehr
001 Hafenstraße 45 59067 Hamm
Telefon 02381 903-0
Fax 02381 903-525
Herr
Neuber
241
02381 903-251
neuber@stadt.hamm.de
Herr
Fohrmann
241
02381 903-250
fohrmann@stadt.hamm.de