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Baumschutzsatzung (Beseitigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus eines Baumes / von Bäumen)

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Für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, muss vor der Fällung, Kappung oder sonstigen wesentlichen Veränderung eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.

 

Hier können Sie online den Antrag auf Baumbeseitigung oder Baumveränderung stellen.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

  • Herr Kämper
    Tel: 02381 17-7113

    Umsetzung der Baumschutzsatzung

Baumschutzsatzung (Beseitigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus eines Baumes / von Bäumen)

Für Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, muss vor der Fällung, Kappung oder sonstigen wesentlichen Veränderung eine Ausnahme/Befreiung beantragt werden.

 

Hier können Sie online den Antrag auf Baumbeseitigung oder Baumveränderung stellen.

Baumfällung, Baumfällgenehmigung, Baum fällen, Fällung, Kappung, wesentlichde Veränderung, Baumschutzsatzung, Ausnahme, Befreiung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/188101/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Kämper

A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7113