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Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchungen
Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (z.B. Spielwaren, Gegenstände mit Lebensmittel- und Hautkontakt)
- Prüfung auf ordnungsgemäße Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung, Aufmachung, Verpackung
- Untersuchung auf unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen bzw. Höchstmengenüberschreitungen bei diesen Stoffen
- Untersuchunge auf Kontaminanten wie Schwermetalle und Mykotoxine
- Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln
- mikrobiologische Untersuchung von Trinkwässern und Wässern aus Lebensmittelbetrieben
- Verbraucherberatung bei Beschwerden und in Fragen der allgemeinen Lebensmittelkunde
- Betriebskontrollen in Herstellungs- und Verkaufsbetrieben
Rechtsgrundlagen allgemein
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch(LFGB)
- Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)
- Lebensmittel-Rahmen-Verordnung, EU-VO (EG) 178/2002
Unterlagen
Verbraucherbeschwerden können im Ordnungsamt, Gustav-Heinemann-Str. 10 (Postzeile) oder im Chemischen Untersuchungsamt, Sachsenweg 6, Hamm-Heessen, abgegeben werden. Vor Ort sind u.a. Angaben über Datum und Ort des Produkterwerbs und über die aufgetretenen Beschwerden zu machen.
Kosten
Die Untersuchung und Beurteilung von Verbraucherbeschwerden ist für den Verbraucher kostenlos, wenn anzunehmen ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt. Die amtliche Lebensmitteluntersuchung wird durch die Kreise und kreisfreien Städte finanziert. Die Gebühren für sonstige Dienstleistungen werden auf Nachfrage mitgeteilt.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Erning
Tel: 02381 17-8570
- Herr Dr. Höhne
Tel: 02381 17-8500
- Frau Höhne
Tel: 02381 17-8550
- Frau Dr. Littmann-Nienstedt
Tel: 02381 17-8510
- Frau Gerbes
Tel: 02381 17-8540
- Frau Scherer
Tel: 02381 17-8530
- Herr Schulz
Tel: 02381 17-8560
- Herr Tiggemann
Tel: 02381 17-8502
Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (z.B. Spielwaren, Gegenstände mit Lebensmittel- und Hautkontakt)
- Prüfung auf ordnungsgemäße Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung, Aufmachung, Verpackung
- Untersuchung auf unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen bzw. Höchstmengenüberschreitungen bei diesen Stoffen
- Untersuchunge auf Kontaminanten wie Schwermetalle und Mykotoxine
- Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln
- mikrobiologische Untersuchung von Trinkwässern und Wässern aus Lebensmittelbetrieben
- Verbraucherberatung bei Beschwerden und in Fragen der allgemeinen Lebensmittelkunde
- Betriebskontrollen in Herstellungs- und Verkaufsbetrieben
Rechtsgrundlagen allgemein
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch(LFGB)
- Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)
- Lebensmittel-Rahmen-Verordnung, EU-VO (EG) 178/2002
Verbraucherbeschwerden können im Ordnungsamt, Gustav-Heinemann-Str. 10 (Postzeile) oder im Chemischen Untersuchungsamt, Sachsenweg 6, Hamm-Heessen, abgegeben werden. Vor Ort sind u.a. Angaben über Datum und Ort des Produkterwerbs und über die aufgetretenen Beschwerden zu machen.
Die Untersuchung und Beurteilung von Verbraucherbeschwerden ist für den Verbraucher kostenlos, wenn anzunehmen ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt. Die amtliche Lebensmitteluntersuchung wird durch die Kreise und kreisfreien Städte finanziert. Die Gebühren für sonstige Dienstleistungen werden auf Nachfrage mitgeteilt.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1880/showAmtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Amtliche Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (z.B. Spielwaren, Gegenstände mit Lebensmittel- und Hautkontakt)
- Prüfung auf ordnungsgemäße Zusammensetzung, Herstellung, Kennzeichnung, Aufmachung, Verpackung
- Untersuchung auf unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen bzw. Höchstmengenüberschreitungen bei diesen Stoffen
- Untersuchunge auf Kontaminanten wie Schwermetalle und Mykotoxine
- Nachweis der Bestrahlung von Lebensmitteln
- mikrobiologische Untersuchung von Trinkwässern und Wässern aus Lebensmittelbetrieben
- Verbraucherberatung bei Beschwerden und in Fragen der allgemeinen Lebensmittelkunde
- Betriebskontrollen in Herstellungs- und Verkaufsbetrieben
Rechtsgrundlagen allgemein
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch(LFGB)
- Gesetz über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständerechts (LFBRVG NRW)
- Lebensmittel-Rahmen-Verordnung, EU-VO (EG) 178/2002
Verbraucherbeschwerden können im Ordnungsamt, Gustav-Heinemann-Str. 10 (Postzeile) oder im Chemischen Untersuchungsamt, Sachsenweg 6, Hamm-Heessen, abgegeben werden. Vor Ort sind u.a. Angaben über Datum und Ort des Produkterwerbs und über die aufgetretenen Beschwerden zu machen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1880/show