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Kanalanschlussbeiträge
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen
Kanalanschlussbeiträge werden für die Möglichkeit erhoben, ein Grundstück erstmalig an einen öffentlichen Kanal anschließen zu können. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Größe und Ausnutzbarkeit des Grundstücks (zulässige Geschosse, Gewerbenutzung). Nähere Bestimmungen sind in der Anschlussbeitragssatzung geregelt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Zuständige Organisationseinheiten
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Rhynern, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: alexandra.scheel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: anja.ruschel@stadt.hamm.de
- Sachgebiet Anliegerbeiträge Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge Mitte, Rhynern, Pelkum, Herringen
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: trippelm@stadt.hamm.de
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen
Kanalanschlussbeiträge werden für die Möglichkeit erhoben, ein Grundstück erstmalig an einen öffentlichen Kanal anschließen zu können. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Größe und Ausnutzbarkeit des Grundstücks (zulässige Geschosse, Gewerbenutzung). Nähere Bestimmungen sind in der Anschlussbeitragssatzung geregelt.
Rechtsgrundlagen allgemein
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1825/showErhebung von Kanalanschlussbeiträgen
Kanalanschlussbeiträge werden für die Möglichkeit erhoben, ein Grundstück erstmalig an einen öffentlichen Kanal anschließen zu können. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Größe und Ausnutzbarkeit des Grundstücks (zulässige Geschosse, Gewerbenutzung). Nähere Bestimmungen sind in der Anschlussbeitragssatzung geregelt.
Rechtsgrundlagen allgemein
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1825/showZusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.
60-602.1
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.
Zusatzinformationen:
Ein Aufgabenschwerpunkt liegt in der Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen, die eine wichtige Refinanzierungsmöglichkeit für Infrastrukturmaßnahmen darstellt, um den Bürgerinnen und Bürgern ein Erschließungssystem in guter Qualität zur Verfügung stellen zu können.
Bei Neubau- und größeren Ausbaumaßnahmen werden die Bürger seit einigen Jahren regelmäßig bereits in sehr frühem Stadium über die finanziellen Auswirkungen von Straßenplanungen unterrichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dem Bürger für persönliche Beratungen zur Verfügung, um Beitragsbescheide im einzelnen zu erläutern bzw. die komplizierte Rechtsmaterie verständlich zu machen. Schließlich zählt die Erteilung qualifizierter Auskünfte und Bescheinigungen hinsichtlich der erschließungs- und beitragsrechtlichen Situation einzelner Grundstücke zu den Aufgaben in diesem Sachgebiet.