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Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz
Ausstellung der Teilnahmeberechtigung / -verpflichtung für Integrationskurse für Neuzugewanderte
Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs wird die
- Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit, sowie
- die Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates und der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt
gefördert
Der Integrationskurs setzt sich aus einem Sprachkurs (maximal 900 Stunden) und einem Orientierungskurs (100 Stunden) zusammen. Der Integrationskurs wird von Trägern angeboten und durchgeführt, die vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugelassen wurden.
Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für die Ausländer, die nach dem AufenthG erstmals eine Aufenthaltserlaubnis für einen auf Dauer angelegten Aufenthalt erhalten und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
Die Kursgebühr beträgt 1,95 € / Unterrichtstunde.
Bei finanzieller Bedürftigkeit kann beim Bundesamt eine Ermäßigung oder Befreiung der Kursgebühr beantragt werden.
Bei einem erfolgreichen Abschlusstest innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Berechtigung / Verpflichtung können auf Antrag vom Bundesamt 50 % der Kursgebühr erstattet werden.
Soweit ein Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besteht, kann ein Integrationskurs besucht werden, wenn freie Kursplätze vorhanden sind. In diesem Rahmen können auch EU-Ausländer an den Integrationskursen teilnehmen. Hierzu ist ein Zulassungsantrag erforderlich. Dieser Antrag ist zu richten an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Am Stadtholz 24, 33609 Bielefeld.
Vorteile des Integrationskurses
- Voraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Verkürzung der für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung geforderten Aufenthalt von acht auf sieben Jahren, Nachweis der ausrechenden Beherrschung der deutschen Sprache und Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Erleichterung des Alltags in Deutschland und Erhöhung der Chancen am Arbeitsmarkt
Näheres zur Durchführung der Integrationskurse findet sich auf der Homepage des Bamf (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html)
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Zuständige Organisationseinheiten
- SG Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Sachsenweg 6
59073 Hamm
- Abteilung Integrationsmanagement
Sachsenweg 6
59073 Hamm
E-Mail: integrationsmanagement@stadt.hamm.de
- Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
Caldenhofer Weg 192
59063 Hamm
E-Mail: auslaender-fluechtlingsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Korittke
Tel: 02381 17-6775
Sachgebietsleiter Einbürgerung
- Frau Scheiermann
Tel: 02381 17-6776
E-Mail: scheiermann@stadt.hamm.de
Ausstellung der Teilnahmeberechtigung / -verpflichtung für Integrationskurse für Neuzugewanderte
Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs wird die
- Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit, sowie
- die Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates und der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt
gefördert
Der Integrationskurs setzt sich aus einem Sprachkurs (maximal 900 Stunden) und einem Orientierungskurs (100 Stunden) zusammen. Der Integrationskurs wird von Trägern angeboten und durchgeführt, die vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugelassen wurden.
Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für die Ausländer, die nach dem AufenthG erstmals eine Aufenthaltserlaubnis für einen auf Dauer angelegten Aufenthalt erhalten und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
Die Kursgebühr beträgt 1,95 € / Unterrichtstunde.
Bei finanzieller Bedürftigkeit kann beim Bundesamt eine Ermäßigung oder Befreiung der Kursgebühr beantragt werden.
Bei einem erfolgreichen Abschlusstest innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Berechtigung / Verpflichtung können auf Antrag vom Bundesamt 50 % der Kursgebühr erstattet werden.
Soweit ein Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besteht, kann ein Integrationskurs besucht werden, wenn freie Kursplätze vorhanden sind. In diesem Rahmen können auch EU-Ausländer an den Integrationskursen teilnehmen. Hierzu ist ein Zulassungsantrag erforderlich. Dieser Antrag ist zu richten an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Am Stadtholz 24, 33609 Bielefeld.
Vorteile des Integrationskurses
- Voraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Verkürzung der für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung geforderten Aufenthalt von acht auf sieben Jahren, Nachweis der ausrechenden Beherrschung der deutschen Sprache und Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Erleichterung des Alltags in Deutschland und Erhöhung der Chancen am Arbeitsmarkt
Näheres zur Durchführung der Integrationskurse findet sich auf der Homepage des Bamf (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html)
54-543-2 https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1800/showHerr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Scheiermann
13 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Scheiermann
13 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Herr
Korittke
14 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Frau
Scheiermann
13 (VG Sachsenweg 6, Erdgeschoss)
Ausstellung der Teilnahmeberechtigung / -verpflichtung für Integrationskurse für Neuzugewanderte
Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs wird die
- Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit, sowie
- die Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates und der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt
gefördert
Der Integrationskurs setzt sich aus einem Sprachkurs (maximal 900 Stunden) und einem Orientierungskurs (100 Stunden) zusammen. Der Integrationskurs wird von Trägern angeboten und durchgeführt, die vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugelassen wurden.
Ein Anspruch bzw. eine Verpflichtung auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für die Ausländer, die nach dem AufenthG erstmals eine Aufenthaltserlaubnis für einen auf Dauer angelegten Aufenthalt erhalten und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.
Die Kursgebühr beträgt 1,95 € / Unterrichtstunde.
Bei finanzieller Bedürftigkeit kann beim Bundesamt eine Ermäßigung oder Befreiung der Kursgebühr beantragt werden.
Bei einem erfolgreichen Abschlusstest innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Berechtigung / Verpflichtung können auf Antrag vom Bundesamt 50 % der Kursgebühr erstattet werden.
Soweit ein Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besteht, kann ein Integrationskurs besucht werden, wenn freie Kursplätze vorhanden sind. In diesem Rahmen können auch EU-Ausländer an den Integrationskursen teilnehmen. Hierzu ist ein Zulassungsantrag erforderlich. Dieser Antrag ist zu richten an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Am Stadtholz 24, 33609 Bielefeld.
Vorteile des Integrationskurses
- Voraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Verkürzung der für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung geforderten Aufenthalt von acht auf sieben Jahren, Nachweis der ausrechenden Beherrschung der deutschen Sprache und Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Erleichterung des Alltags in Deutschland und Erhöhung der Chancen am Arbeitsmarkt
Näheres zur Durchführung der Integrationskurse findet sich auf der Homepage des Bamf (https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html)
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1800/showHier gehts zur Dienstleistung Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Informationen zum Thema des neuen Einbürgerungsrechts finden sie hier
Bitte beachten Sie den Link unter Aktuelles zur Kontaktaufnahme.
54-542.4Im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, Abteilung Integrationsmanagement, werden Themen rund um Einbürgerungen, Sozialarbeit für Geflüchtete, Zuwanderung aus dem Bereich Südosteuropa sowie kommunale Förderzuschüsse im Rahmen des Kommunalen Integrationskonzeptes und Maßnahmen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW bearbeitet.
Für alle Fragen betreffend Ausländerangelegenheiten, Visa, Pass-Verlängerungen und sonstige ausländerrechtliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Allgemeine Ausländerangelegenheiten (Link).
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