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Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit - Anmeldung bei der Vergnügungssteuer

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Sie möchten Ihre Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinn anmelden?

Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats anzuzeigen. An den Apparaten ist ein Hinweisschild anzubringen, aus dem sich der vollständige Name (Firma bzw. Vor- und Zuname) und die Anschrift des Aufstellers ergeben.

Hier können Sie online die Anmeldung von Spielgeräten bei der Vergnügungssteuer beantragen.

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Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit - Anmeldung bei der Vergnügungssteuer

Sie möchten Ihre Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinn anmelden?

Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellort bis zum 15. Tag des folgenden Kalendermonats anzuzeigen. An den Apparaten ist ein Hinweisschild anzubringen, aus dem sich der vollständige Name (Firma bzw. Vor- und Zuname) und die Anschrift des Aufstellers ergeben.

Hier können Sie online die Anmeldung von Spielgeräten bei der Vergnügungssteuer beantragen.

Spielautomat, Aufstellen, Spielothek https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/171319/show
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991

Frau

Tomkowitz

112

02381 17-9901
tomkowitz@stadt.hamm.de

Frau

Seiler

113 Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1

02381 17-9916
seiler@stadt.hamm.de

Herr

Al Raee

117 (Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1)

02381 17-9907
alraee@stadt.hamm.de