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Anerkennung der künftigen Bebauungsplanfestsetzungen nach § 33 Baugesetzbuch
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Hier können Sie online den Antrag auf Anerkennung der künftigen Bebauungsplanfestsetzungen nach § 33 Baugesetzbuch stellen.
Zuständige Organisationseinheit
- Stadtplanungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Olaf Dersen
Tel: 02381 17-4130
E-Mail: dersen@stadt.hamm.de
Hier können Sie online den Antrag auf Anerkennung der künftigen Bebauungsplanfestsetzungen nach § 33 Baugesetzbuch stellen.
Bpla,Bebauung, Anerkennung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/171312/showHerr
Olaf
Dersen
A2.120 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)
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Hier können Sie online den Antrag auf Anerkennung der künftigen Bebauungsplanfestsetzungen nach § 33 Baugesetzbuch stellen.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/171312/showZusatzinformationen:
Welche Fläche darf wie genutzt werden, welche Form der Bebauung ist zulässig und wo sind wichtige Freiraumkorridore, die für das Stadtklima wichtig sind und daher freigehalten werden müssen? Wie entwickelt sich der Individualverkehr und welche Mobilität brauche wir in Zukunft? Was passiert mit Brachflächen und ehemaligen Industrie- und Militärgeländen? Wie viel Wohnraum wird gebraucht? Solcher Art sind die Fragen, mit denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Hamm beschäftigen. Dazu kommen die Beschaffung und Bewirtschaftung von Fördergeldern von Land, Bund oder EU, die Entwicklung von Projekten wie z.B. dem Lippepark Hamm, der Umbau der Innenstadt, moderne Wohnformen, Stadtteilmarketing oder Flächenbereitstellung für Energieprojekte - die Palette der Tätigkeiten ist bunt und die Anforderungen hoch. Im Stadtplanungsamt werden die planerischen Weichen gestellt für zukünftige Entwicklungen, hier wird die Basis bereitet für wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse in der Stadt.
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