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Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)
Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 35a der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Zuständige Organisationseinheiten
- Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
- Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Homann
Tel: 02381 17-8635
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de
- Herr Mundhenke
Tel: 02381 17-8634
E-Mail: stvb-hamm@stadt.hamm.de
Zur Verringerung des Schadensrisikos beim Transport gefährlicher Güter ist nach § 35a der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB) für bestimmte gefährliche Stoffe vorgesehen, dass die Fahrwege durch die zuständigen Behörden bestimmt werden müssen.
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Herr
Homann
Technisches Rathaus Raum A1.097
Herr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Homann
Technisches Rathaus Raum A1.097
Herr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Homann
Technisches Rathaus Raum A1.097
Herr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)
Herr
Homann
Technisches Rathaus Raum A1.097
Herr
Mundhenke
A1.097 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)