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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

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Sie haben eine Nebenwohnung in Hamm?

Die Stadt Hamm erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einem der Bürgerämter in Hamm angemeldet haben, werden Sie in den nächsten Tagen aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung dient zur Prüfung der Steuerpflicht sowie Feststellung der Bemessungsgrundlagen.

Hier können Sie online die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben.

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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

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Die Stadt Hamm erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einem der Bürgerämter in Hamm angemeldet haben, werden Sie in den nächsten Tagen aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung dient zur Prüfung der Steuerpflicht sowie Feststellung der Bemessungsgrundlagen.

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zweite Wohnung, Nebenwohnsitz https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170013/show
Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9900
Fax 02381 17-2991

Frau

Seiler

113 Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1

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seiler@stadt.hamm.de