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Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
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Sie haben eine Nebenwohnung in Hamm?
Die Stadt Hamm erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einem der Bürgerämter in Hamm angemeldet haben, werden Sie in den nächsten Tagen aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung dient zur Prüfung der Steuerpflicht sowie Feststellung der Bemessungsgrundlagen.
Hier können Sie online die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben.
Zuständige Organisationseinheit
- Steuern und Benutzungsgebühren
Bismarckstraße 1
59065 Hamm
E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Seiler
Tel: 02381 17-9916
E-Mail: seiler@stadt.hamm.de
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Die Stadt Hamm erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einem der Bürgerämter in Hamm angemeldet haben, werden Sie in den nächsten Tagen aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung dient zur Prüfung der Steuerpflicht sowie Feststellung der Bemessungsgrundlagen.
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zweite Wohnung, Nebenwohnsitz https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170013/showFrau
Seiler
113 Verwaltungsgebäude Bismarckstraße 1
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Die Stadt Hamm erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einem der Bürgerämter in Hamm angemeldet haben, werden Sie in den nächsten Tagen aufgefordert, innerhalb eines Monats eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung dient zur Prüfung der Steuerpflicht sowie Feststellung der Bemessungsgrundlagen.
Hier können Sie online die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben.
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170013/show