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Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des bei mir anfallenden Klärschlamms

Der Antrag auf Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des eigenen anfallenden Klärschlamms, kann von landwirtschaftlichen Betrieben mit ausreichend eigenbewirtschafteten Ackerflächen (Nachweis durch die Landwirtschaftskammer) gestellt werden. Bei Genehmigung des Antrages wird die Pflicht von der Stadt Hamm, zeitlich begrenzt, auf den Landwirt übertragen.

Einzureichende Unterlagen sind der vollständig ausgefüllte Antrag, wenn im Vorfeld noch nicht eingereicht, eine Klärschlammuntersuchung gemäß § 3 Abs. 5 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der o.g. Nachweis durch die Landwirtschaftskammer.

>>Hier<< kommen Sie zu dem Online-Antrag auf Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des anfallenden Klärschlamms.

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Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

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Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des bei mir anfallenden Klärschlamms

Der Antrag auf Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des eigenen anfallenden Klärschlamms, kann von landwirtschaftlichen Betrieben mit ausreichend eigenbewirtschafteten Ackerflächen (Nachweis durch die Landwirtschaftskammer) gestellt werden. Bei Genehmigung des Antrages wird die Pflicht von der Stadt Hamm, zeitlich begrenzt, auf den Landwirt übertragen.

Einzureichende Unterlagen sind der vollständig ausgefüllte Antrag, wenn im Vorfeld noch nicht eingereicht, eine Klärschlammuntersuchung gemäß § 3 Abs. 5 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der o.g. Nachweis durch die Landwirtschaftskammer.

>>Hier<< kommen Sie zu dem Online-Antrag auf Übertragung der Pflicht zum Abfahren und Aufbereiten des anfallenden Klärschlamms.

Kleinkläranlage, Abfuhr, Aufbereitung, Schmutzwasser, Schlammabfuhr, Klärschlamm, Landwirt, Selbstentsorger https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165934/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Humpert

A0.079 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7163
humpert@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
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