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Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung

Nachdem Klärschlamm auf eigenbewirtschafteten Flächen ausgebracht wurde, ist ein Nachweis über die erfolgte Ausbringung an die untere Wasserbehörde zu erbringen.

Für diese Mitteilung können Sie unser >> Online-Formular << verwenden.

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Amt/Fachbereich

Umweltamt, Untere Wasserbehörde

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Mitteilung über die erfolgte Klärschlammausbringung

Nachdem Klärschlamm auf eigenbewirtschafteten Flächen ausgebracht wurde, ist ein Nachweis über die erfolgte Ausbringung an die untere Wasserbehörde zu erbringen.

Für diese Mitteilung können Sie unser >> Online-Formular << verwenden.

Nachweis, Klärschlamm, eigenbewirtschaftete Flächen, Ausbringung, Schlammabfuhr, Selbstentsorger, Kleinkläranlage https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/165930/show
Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Humpert

A0.079 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)

02381 17-7163
humpert@stadt.hamm.de
Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7101
Fax 02381 17-2931

Herr

Humpert

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