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Fahnenverleih
Gegen eine Gebühr werden an Sportvereinen und sonstigen Organisationen der Stadt Hamm in- und ausländische Fahnen entliehen.
Rechtsgrundlagen
Grundlage zum Fahnenverleih der Stadt Hamm ist die "Entgeltordnung zum Fahnenverleih" vom 04.09.2001
Kosten
Ausleihe je Fahne und Woche 5,10 €
(Tarif-Nr. 7.1)
Die Entgelte gelten für den Verleihzeitraum von einer Kalenderwoche. Für jede weitere angefangene Woche werden sie erneut fällig.
Eine Befreiung von der Zahlung des Entgelts tritt nicht ein.
(§ 2 Abs. 2 Entgeltordnung der Stadt Hamm)
Zuständige Organisationseinheit
- Abteilung Sport
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: sport@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Eggert
Tel: 02381 17-5033
E-Mail: eggertm@stadt.hamm.de
Gegen eine Gebühr werden an Sportvereinen und sonstigen Organisationen der Stadt Hamm in- und ausländische Fahnen entliehen.
Rechtsgrundlagen
Grundlage zum Fahnenverleih der Stadt Hamm ist die "Entgeltordnung zum Fahnenverleih" vom 04.09.2001
Ausleihe je Fahne und Woche 5,10 €
(Tarif-Nr. 7.1)
Die Entgelte gelten für den Verleihzeitraum von einer Kalenderwoche. Für jede weitere angefangene Woche werden sie erneut fällig.
Eine Befreiung von der Zahlung des Entgelts tritt nicht ein.
(§ 2 Abs. 2 Entgeltordnung der Stadt Hamm)
Herr
Eggert
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