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Förderprogramm "2.000 x 1.000 Euro für das Engagement"
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen startete in 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, an dem die Stadt Hamm auch in 2024 teilnimmt. Das Schwerpunktthema in diesem Jahr lautet »Miteinander engagiert – Du + Wir = Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit«.
Anträge können ab dem 19.08.2024 bis einschließlich 01.11.2024 online unter www.engagementfoerderung.nrw eingereicht werden. Hierzu ist eine Registrierung notwendig.
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Das Schwerpunktthema »Miteinander engagiert – Du + Wir = Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit« richtet sich ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen. Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen. Viele Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen engagieren sich schon heute gezielt in Projekten gegen Einsamkeit.
Für die Stadt Hamm stehen insgesamt 19.000 Euro zur Verfügung. Förderfähige Projekte werden mit einen Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro bezuschusst.
Die Fördermittel für 2024 sind bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung im Förderportal ist nicht mehr möglich!
Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms
„2 000 x 1 000 Euro für das Engagement“ (Runderlass des Ministerpräsidenten vom 17. März 2022)
Link zu den Richtlinien
Fristen
Antragstellung für 2024 nicht mehr möglich!
Hinweise und Besonderheiten
Die ausschließliche Anschaffung von Gegenständen (rein investive Ausgaben) ist nicht zuwendungsfähig.
Links zu externen Verfahren
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wulf
Tel: 02381 17-9700
E-Mail: wulfo@stadt.hamm.de
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Das Schwerpunktthema »Miteinander engagiert – Du + Wir = Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit« richtet sich ausdrücklich an Engagement gegen Einsamkeit in allen Altersklassen und Zielgruppen. Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die sich an von Einsamkeit betroffene oder bedrohte Personen direkt richten, wie die Schaffung von Begegnungsorten oder Angeboten, um wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen. Denkbar sind auch Fortbildungen für Engagierte, um für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und Strategien gegen Einsamkeit für das eigene Vereinsleben zu entwickeln. Auch Maßnahmen gegen Diskriminierung, Mobbing und für Toleranz und Integration können das Miteinander stärken und dadurch zur Prävention von Einsamkeit beitragen. Viele Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen engagieren sich schon heute gezielt in Projekten gegen Einsamkeit.
Für die Stadt Hamm stehen insgesamt 19.000 Euro zur Verfügung. Förderfähige Projekte werden mit einen Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro bezuschusst.
Die Fördermittel für 2024 sind bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung im Förderportal ist nicht mehr möglich!
2000, Förderung, Antrag, Engagement https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/161703/showHerr
Wulf
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