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personenbezogener Behindertenparkplatz

661.3

Personen mit Schwerbehinderung mit eigenem Fahrzeug, die nicht über einen Parkplatz in Wohnungsnähe verfügen, können – sofern entsprechende Flächen zur Verfügung stehen - im öffentlichen Verkehrsraum einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet bekommen. Diese Parkplätze werden mit der Nummer der Parkerleichterungskarte beschildert und dürfen nur von dieser Person benutzt werden.

Zum Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes

Zuständige Organisationseinheiten

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personenbezogener Behindertenparkplatz

Personen mit Schwerbehinderung mit eigenem Fahrzeug, die nicht über einen Parkplatz in Wohnungsnähe verfügen, können – sofern entsprechende Flächen zur Verfügung stehen - im öffentlichen Verkehrsraum einen personenbezogenen Behindertenparkplatz eingerichtet bekommen. Diese Parkplätze werden mit der Nummer der Parkerleichterungskarte beschildert und dürfen nur von dieser Person benutzt werden.

Zum Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes

Parken, Schwerbeschädigte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkplätze, Behindertenparkplätze, außergewöhnliche Gebehinderung, Blinde https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/154344/show
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Telefon 02381 17-4601
Fax 02381 17-2966

Herr

Hoffmann

A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-8613
michael.hoffmann@stadt.hamm.de
Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm
Fax 02381 17-2879

Herr

Hoffmann

A1.096 (Technisches Rathaus, 1. Obergeschoss)

02381 17-8613
michael.hoffmann@stadt.hamm.de