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Grundstückswertermittlung
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
- der Miet- oder Pachtwert.
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
- bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.
Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte der Onlineantrag genutzt werden
siehe auch:
Gutachterausschuss Stadt Hamm
Zuständige Organisationseinheiten
- Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: gutachterausschuss@stadt.hamm.de
- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Brummel
Tel: 02381 17-4202
E-Mail: felix.brummel@stadt.hamm.de
- Frau Frerich
Tel: 02381 17-4263
E-Mail: sandra.frerich@stadt.hamm.de
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
- der Miet- oder Pachtwert.
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
- bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.
Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte der Onlineantrag genutzt werden
siehe auch:
Gutachterausschuss Stadt Hamm
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1503/showHerr
Brummel
C1.038
Frau
Frerich
C1.029
Herr
Brummel
C1.038
Frau
Frerich
C1.029
Zur Herstellung von Markttransparenz im Einzelfall erstattet der Gutachterausschuss Gutachten. Gegenstand des Gutachtens kann sein
- der Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken und von Wohnungseigentum
- der Wert von bzw. die Wertminderung aufgrund von Rechten am Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Dienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Baulast)
- die Höhe anderer Vermögensvor- oder -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen
- der Kleingarten-Pachtzins im Sinne § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz
- der Miet- oder Pachtwert.
Gutachten beantragen können
- bei Verkehrswertgutachten: Eigentümer, Miteigentümer, Erben, Inhaber von Rechten, Bevollmächtigte, Mieter, Pächter, Gerichte und Behörden
- bei Mietwertgutachten: Mieter, Vermieter, Gerichte, Behörden.
Sie können ein Verkehrswertgutachten über folgenden Weg beantragen:
- bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner), hierbei sollte der Onlineantrag genutzt werden
siehe auch:
Gutachterausschuss Stadt Hamm
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1503/showDas Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.
Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.
Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.
Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.
Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.
abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:
montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.
Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.