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Bodenordnung
Amtliche Bodenordnungsverfahren sind die Umlegung oder Vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen einer Vielzahl von Grundstücken. Die Umlegung verfolgt das Ziel, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Verantwortung für die Durchführung der Verfahren liegt beim Umlegungsausschuss.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bodenordnung / Bewertung
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: katasteramt@stadt.hamm.de
- Bodenordnung
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- Vermessungs- und Katasteramt
Gustav-Heinemann-Straße 10
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Es hilft Ihnen weiter
- Frau Thiele
Tel: 02381 17-4243
E-Mail: thiele@stadt.hamm.de
- Herr Beckschulze-Giesler
Tel: 02381 17-4242
E-Mail: beckschulze-giesler@stadt.hamm.de
Amtliche Bodenordnungsverfahren sind die Umlegung oder Vereinfachte Umlegung nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen einer Vielzahl von Grundstücken. Die Umlegung verfolgt das Ziel, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Verantwortung für die Durchführung der Verfahren liegt beim Umlegungsausschuss.
https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1481/showFrau
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