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Betreuter Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb gibt es in Hamm einen betreuten Fahrdienst. Sie können den Fahrdienst für Fahrten in Hamm nutzen.
Wofür können Sie den Fahrdienst nutzen?
Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit nutzen. Zum Beispiel:
- Familie und Freunde besuchen
- ins Kino oder zum Konzert fahren
- in die Stadt oder ins Einkaufszentrum fahren
- zu Terminen bei Behörden fahren
Fahrten zu Ärzten und Ärztinnen sind nicht möglich.
Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus sind nur nach Absprache möglich. Das Ziel darf 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt sein. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.
Wie oft können Sie den Fahrdienst nutzen?
- Pro Monat maximal 10 Fahrten
- Fahrten können auf einen anderen Monat übertragen werden
- Hin- und Rückfahrt sind 2 Fahrten
Die Fahrten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Begleitung und Unterstützung
Eine Begleitperson kann umsonst mitfahren, wenn im Auto noch ein Platz frei ist.
Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab und hilft bei Hindernissen.
Wo bekommen Sie den Antrag?
Den Antrag bekommen Sie hier:
- in jedem Bürgeramt
- im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- zum Download auf dieser Seite
Hier geht es zum Online-Antrag
Berechtigungsausweis und Fahrtennachweis
Sie bekommen einen blauen Berechtigungsausweis und einen Fahrtennachweis. Der Berechtigungsausweis ist maximal fünf Jahre lang gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.
In jedem Jahr gibt es einen neuen Fahrtennachweis. Sie können ihn im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dort in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder in den Bürgerämtern abholen. Der Fahrer oder die Fahrerin trägt die Fahrten in den Fahrtennachweis ein.
Hier können Sie den Fahrdienst bestellen:
Die Fahrten können direkt bei den Anbietern gebucht werden.
Vorläufige Liste Krankenfahrdienste (Stand 02.07.2024)
Name | Spezialfahrzeug | Anschrift | Kontakt |
DasDies Service GmbH Unna Herr Bloch | Ja | Unnaer Str. 29 59174 Kamen | 02307 / 7199116 |
Krankenfahrten An der Lippe Herr Dzafic | Ja | Warendorferstraße 36 59075 Hamm | 02381 / 8956690 |
Krankenfahrten Die 13 Frau Schemann | Ja | Ostenallee 129 59071 Hamm | 02381 / 9977711 |
Nettelbeck Krankentransfer Herr Nettelbeck und Herr Bielefeld | Ja | Lange Straße 335 59067 Hamm | 02381 / 4945544 |
Opatz Krankenfahrten Herr Opatz | Ja
| Langewanneweg 188a 59063 Hamm | 02381 / 58387 oder 0177 6533373 |
Zacharis Krankenfahrten Frau Burnic | Ja | Dolberger Straße 4 59073 Hamm | 02381 / 444444 oder 0176 55419476 |
Zöllner Krankentransfer Herr Zöllner | Ja | Schildkamp 1 59063 Hamm | 0151 68490827 |
Keine abschließende Liste
Rechtsgrundlage
- Richtlinien für die Durchführung des Betreuten Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung der Stadt Hamm in der aktuellen Fassung
- 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Voraussetzungen
Sie können mit dem Fahrdienst fahren, wenn
- Sie in Hamm wohnen.
- Sie außergewöhnlich gehbehindert sind.
Sie können uns als Nachweis einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder ein ärztliches Attest vorlegen.
Kosten
Der Fahrdienst ist normalerweise umsonst.
Ausnahme: Sie müssen 3,00 € pro Fahrt zahlen, wenn Sie entweder
- ein Auto haben,
- ein Einkommen über 2.121 € (brutto) pro Monat haben oder
- Vermögen über 63.630 € haben.
Sie können mit dem Fahrdienst auch über die Stadtgrenze hinaus fahren (maximal 15 Kilometer). Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Stadthausstraße 3
59065 Hamm
E-Mail: 50fachstelle@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Pieper
Tel: 02381 17-6761
E-Mail: pieper@stadt.hamm.de
- Frau Kleinwächter
Tel: 02381 17-6604
E-Mail: kleinwaechtera@stadt.hamm.de
- Frau Benteler
Tel: 02381 17-6760
E-Mail: benteler@stadt.hamm.de
- Frau Herde
Tel: 02381 17-6756
E-Mail: ines.herde@stadt.hamm.de
- Frau Schweda
Tel: 02381 17-6747
E-Mail: ute.schweda@stadt.hamm.de
Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb gibt es in Hamm einen betreuten Fahrdienst. Sie können den Fahrdienst für Fahrten in Hamm nutzen.
Wofür können Sie den Fahrdienst nutzen?
Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit nutzen. Zum Beispiel:
- Familie und Freunde besuchen
- ins Kino oder zum Konzert fahren
- in die Stadt oder ins Einkaufszentrum fahren
- zu Terminen bei Behörden fahren
Fahrten zu Ärzten und Ärztinnen sind nicht möglich.
Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus sind nur nach Absprache möglich. Das Ziel darf 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt sein. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.
Wie oft können Sie den Fahrdienst nutzen?
- Pro Monat maximal 10 Fahrten
- Fahrten können auf einen anderen Monat übertragen werden
- Hin- und Rückfahrt sind 2 Fahrten
Die Fahrten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Begleitung und Unterstützung
Eine Begleitperson kann umsonst mitfahren, wenn im Auto noch ein Platz frei ist.
Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab und hilft bei Hindernissen.
Wo bekommen Sie den Antrag?
Den Antrag bekommen Sie hier:
- in jedem Bürgeramt
- im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- zum Download auf dieser Seite
Hier geht es zum Online-Antrag
Berechtigungsausweis und Fahrtennachweis
Sie bekommen einen blauen Berechtigungsausweis und einen Fahrtennachweis. Der Berechtigungsausweis ist maximal fünf Jahre lang gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.
In jedem Jahr gibt es einen neuen Fahrtennachweis. Sie können ihn im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dort in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder in den Bürgerämtern abholen. Der Fahrer oder die Fahrerin trägt die Fahrten in den Fahrtennachweis ein.
Hier können Sie den Fahrdienst bestellen:
Die Fahrten können direkt bei den Anbietern gebucht werden.
Vorläufige Liste Krankenfahrdienste (Stand 02.07.2024)
Name | Spezialfahrzeug | Anschrift | Kontakt |
DasDies Service GmbH Unna Herr Bloch | Ja | Unnaer Str. 29 59174 Kamen | 02307 / 7199116 |
Krankenfahrten An der Lippe Herr Dzafic | Ja | Warendorferstraße 36 59075 Hamm | 02381 / 8956690 |
Krankenfahrten Die 13 Frau Schemann | Ja | Ostenallee 129 59071 Hamm | 02381 / 9977711 |
Nettelbeck Krankentransfer Herr Nettelbeck und Herr Bielefeld | Ja | Lange Straße 335 59067 Hamm | 02381 / 4945544 |
Opatz Krankenfahrten Herr Opatz | Ja
| Langewanneweg 188a 59063 Hamm | 02381 / 58387 oder 0177 6533373 |
Zacharis Krankenfahrten Frau Burnic | Ja | Dolberger Straße 4 59073 Hamm | 02381 / 444444 oder 0176 55419476 |
Zöllner Krankentransfer Herr Zöllner | Ja | Schildkamp 1 59063 Hamm | 0151 68490827 |
Keine abschließende Liste
Rechtsgrundlage
- Richtlinien für die Durchführung des Betreuten Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung der Stadt Hamm in der aktuellen Fassung
- 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Der Fahrdienst ist normalerweise umsonst.
Ausnahme: Sie müssen 3,00 € pro Fahrt zahlen, wenn Sie entweder
- ein Auto haben,
- ein Einkommen über 2.121 € (brutto) pro Monat haben oder
- Vermögen über 63.630 € haben.
Sie können mit dem Fahrdienst auch über die Stadtgrenze hinaus fahren (maximal 15 Kilometer). Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.
BFD, blaue Karte https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1463/showHerr
Pieper
209
Frau
Kleinwächter
211
Frau
Benteler
212
Frau
Herde
205
Frau
Schweda
205
Menschen mit Behinderung sollen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können. Deshalb gibt es in Hamm einen betreuten Fahrdienst. Sie können den Fahrdienst für Fahrten in Hamm nutzen.
Wofür können Sie den Fahrdienst nutzen?
Sie können den Fahrdienst für Fahrten in der Freizeit nutzen. Zum Beispiel:
- Familie und Freunde besuchen
- ins Kino oder zum Konzert fahren
- in die Stadt oder ins Einkaufszentrum fahren
- zu Terminen bei Behörden fahren
Fahrten zu Ärzten und Ärztinnen sind nicht möglich.
Fahrten über die Stadtgrenzen hinaus sind nur nach Absprache möglich. Das Ziel darf 15 Kilometer von der Stadtgrenze entfernt sein. Die zusätzlichen Kosten müssen Sie selbst zahlen.
Wie oft können Sie den Fahrdienst nutzen?
- Pro Monat maximal 10 Fahrten
- Fahrten können auf einen anderen Monat übertragen werden
- Hin- und Rückfahrt sind 2 Fahrten
Die Fahrten können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Begleitung und Unterstützung
Eine Begleitperson kann umsonst mitfahren, wenn im Auto noch ein Platz frei ist.
Der Fahrdienst holt Sie aus Ihrer Wohnung ab und hilft bei Hindernissen.
Wo bekommen Sie den Antrag?
Den Antrag bekommen Sie hier:
- in jedem Bürgeramt
- im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- zum Download auf dieser Seite
Hier geht es zum Online-Antrag
Berechtigungsausweis und Fahrtennachweis
Sie bekommen einen blauen Berechtigungsausweis und einen Fahrtennachweis. Der Berechtigungsausweis ist maximal fünf Jahre lang gültig. Er muss jedes Jahr verlängert werden.
In jedem Jahr gibt es einen neuen Fahrtennachweis. Sie können ihn im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dort in der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf oder in den Bürgerämtern abholen. Der Fahrer oder die Fahrerin trägt die Fahrten in den Fahrtennachweis ein.
Hier können Sie den Fahrdienst bestellen:
Die Fahrten können direkt bei den Anbietern gebucht werden.
Vorläufige Liste Krankenfahrdienste (Stand 02.07.2024)
Name | Spezialfahrzeug | Anschrift | Kontakt |
DasDies Service GmbH Unna Herr Bloch | Ja | Unnaer Str. 29 59174 Kamen | 02307 / 7199116 |
Krankenfahrten An der Lippe Herr Dzafic | Ja | Warendorferstraße 36 59075 Hamm | 02381 / 8956690 |
Krankenfahrten Die 13 Frau Schemann | Ja | Ostenallee 129 59071 Hamm | 02381 / 9977711 |
Nettelbeck Krankentransfer Herr Nettelbeck und Herr Bielefeld | Ja | Lange Straße 335 59067 Hamm | 02381 / 4945544 |
Opatz Krankenfahrten Herr Opatz | Ja
| Langewanneweg 188a 59063 Hamm | 02381 / 58387 oder 0177 6533373 |
Zacharis Krankenfahrten Frau Burnic | Ja | Dolberger Straße 4 59073 Hamm | 02381 / 444444 oder 0176 55419476 |
Zöllner Krankentransfer Herr Zöllner | Ja | Schildkamp 1 59063 Hamm | 0151 68490827 |
Keine abschließende Liste
Rechtsgrundlage
- Richtlinien für die Durchführung des Betreuten Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung der Stadt Hamm in der aktuellen Fassung
- 113 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Sie können mit dem Fahrdienst fahren, wenn
- Sie in Hamm wohnen.
- Sie außergewöhnlich gehbehindert sind.
Sie können uns als Nachweis einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG oder ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf befassen sich mit der Beratung und möglichen Hilfestellungen für Menschen mit Behinderungen. Das Ziel ist es, den Alltag von schwerbehinderten Menschen zu erleichtern. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben und der Sicherung des Arbeitsplatzes, auf der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Förderung der Inklusion innerhalb der Verwaltung.
50-502-1