BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Es kommt immer wieder vor, dass für die Bestattung eines Verstorbenen von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen gem. § 13 Absatz 3 Bestattungsgesetz NRW) Vorsorge getroffen wurde, so dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Leiche veranlassen muss.

Dies befreit die Angehörigen jedoch nicht von der grundsätzlichen Bestattungspflicht, d.h. sie müssen der Ordnungsbehörde die aufgwandten Kosten erstatten.

Durch § 8 Absatz 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) ist grundsätzlich geregelt, dass Angehörige zur Bestattung verpflichtet sind, und zwar in der nachstehenden Reihenfolge:   

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang folgenden Service an: 

  • Bestattungspflichtige über die gesetzlichen Vorschriften informieren
  • Aufzeigen eventueller weiterer Schritte/ Hinweise auf andere Behörden

Sterbefälle werden dem Ordnungsamt gemeldet duch

  • Krankenhäuser
  • Altenwohnheime
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Betreuer

 

Hilfe zu den Bestattungskosten

erhalten Sie beim Sozialamt der Stadt Hamm.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Es kommt immer wieder vor, dass für die Bestattung eines Verstorbenen von den Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen gem. § 13 Absatz 3 Bestattungsgesetz NRW) Vorsorge getroffen wurde, so dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung der Leiche veranlassen muss.

Dies befreit die Angehörigen jedoch nicht von der grundsätzlichen Bestattungspflicht, d.h. sie müssen der Ordnungsbehörde die aufgwandten Kosten erstatten.

Durch § 8 Absatz 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) ist grundsätzlich geregelt, dass Angehörige zur Bestattung verpflichtet sind, und zwar in der nachstehenden Reihenfolge:   

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang folgenden Service an: 

  • Bestattungspflichtige über die gesetzlichen Vorschriften informieren
  • Aufzeigen eventueller weiterer Schritte/ Hinweise auf andere Behörden

Sterbefälle werden dem Ordnungsamt gemeldet duch

  • Krankenhäuser
  • Altenwohnheime
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Betreuer

 

Hilfe zu den Bestattungskosten

erhalten Sie beim Sozialamt der Stadt Hamm.

https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1449/show
Ordnungsamt
Gustav-Heinemann-Straße 21 59065 Hamm
Telefon 02381 17-7201

Frau

Wiens

"Postzeile"

02381 17-7202
elisa.wiens@stadt.hamm.de

Frau

Rech

"Postzeile"

02381 17-7223
rech@stadt.hamm.de

Frau

Berg

"Postzeile"

02381 17-7216
berg@stadt.hamm.de

Frau

Lina

Pauli (2)

Gustav-Heinemann-Str. 10, "Postzeile"

02381 17-7209
ordnungswesen@stadt.hamm.de
Sachgebiet Ordnungsrecht
Gustav-Heinemann-Straße 10 59065 Hamm

Frau

Wiens

"Postzeile"

02381 17-7202
elisa.wiens@stadt.hamm.de

Frau

Rech

"Postzeile"

02381 17-7223
rech@stadt.hamm.de

Frau

Berg

"Postzeile"

02381 17-7216
berg@stadt.hamm.de

Frau

Lina

Pauli (2)

Gustav-Heinemann-Str. 10, "Postzeile"

02381 17-7209
ordnungswesen@stadt.hamm.de