Berufe des Gesundheitswesens
Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen für die Berufe des Gesundheitswesens
Für folgende Berufe erteilt das Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistentin / Gesundheits- und Krankenpflegeassistent
- Rettungsassistentin / Rettungsassistent
- Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter
- Rettungshelferin / Rettungshelfer
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medinzinischer Bademeister
- Ergotherapeutin / Ergotheraupeut
- Logopäde / Logopädin
- Diätassistentin / Diätassistent
- Physiotherapeutin / Pysiotherapeut
- Podologin / Podologe
- Pharmazeutisch-Technische Assistentin / Pharmazeutisch-Technischer Assistent
- Fachkrankenpfleger/in für
- Intensivpflege und Anästhesie
- den Operationsdienst
Erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Führung der Berufsbezeichnung
- Zeugnis über die staatliche Prüfung
- amtliches Führungszeugnis- Belegart 0
- ärztliche Bescheinigung
- Bescheinigung über das Praktikum, sofern gesetzlich nach Prüfung vorgeschrieben
Rechtsgrundlagen
Gesetze für die einzelnen Berufe des Gesundheitswesens, wie z. B. Krankenpflegegesetz
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung der Urkunde beträgt 60,00 €.