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Beistandschaft

Von der Abteilung Beistandschaften werden im Wesentlichen vier Bereiche der Jugendhilfe abgedeckt:

  • Vertretung des Kindes im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Vertretung des Kindes bei der Unterhaltsfestsetzung und -durchsetzung
  • Beurkundung von Vaterschaftanerkennung und -zustimmung, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen
    (auch für andere Jugendämter)
  • Beratung von volljährigen (aber unter 21-jährigen) Kindern bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches

Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, der die elterliche Sorge hat und bei dem das Kind lebt. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Die Beistandschaft endet mit schriftlicher Erklärung des Antragsstellers, mit Wegfall der Voraussetzungen oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Die Vertretung des Jugendamtes in den Verfahren ist kostenlos!

Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen zu Hause.

Weitere Informationen erhalten Sie unten im Downloadbereich.

Hier gelangen Sie zum Kontaktformular Beistandschaft und Beurkundung.

 

Zuständigkeiten (Familienname des Kindes)

Mitarbeiter Funktion Telefon Zimmer
Frau Keweloh-Figge Sachgebietsleitung
Buchst. A - Bat
17 - 6238 156
Frau Heinlein Buchst. Bau - Bur 17 - 6234 154
Frau Liß Buchst. Bus - Gam 17 - 6239 158
Frau Lüke Buchst. Gan - Hak 17 - 6236 164
N.N. Buchst. Hal - Kid 17 - 6242 161
Frau Neumann Buchst. Kie - Ln 17 - 6381 157
Frau Teiner Buchst. Lo - Pk
Titelumschreibungen
17 - 6243 162
Frau Schellok Buchst. Pl - Sd 17 - 6244 163
Frau Garske Buchst. Se - Vn 17 - 6231 155
Frau Mietrach Buchst. Vo - Z 17 - 6383 165

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr            
Mi. - Uhr    und  - Uhr

 Dienstag, Donnerstag und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Beistandschaft

Von der Abteilung Beistandschaften werden im Wesentlichen vier Bereiche der Jugendhilfe abgedeckt:

  • Vertretung des Kindes im Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Vertretung des Kindes bei der Unterhaltsfestsetzung und -durchsetzung
  • Beurkundung von Vaterschaftanerkennung und -zustimmung, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen
    (auch für andere Jugendämter)
  • Beratung von volljährigen (aber unter 21-jährigen) Kindern bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches

Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, der die elterliche Sorge hat und bei dem das Kind lebt. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.

Die Beistandschaft endet mit schriftlicher Erklärung des Antragsstellers, mit Wegfall der Voraussetzungen oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Die Vertretung des Jugendamtes in den Verfahren ist kostenlos!

Auf Wunsch beraten wir Sie auch bei Ihnen zu Hause.

Weitere Informationen erhalten Sie unten im Downloadbereich.

Hier gelangen Sie zum Kontaktformular Beistandschaft und Beurkundung.

 

Zuständigkeiten (Familienname des Kindes)

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Frau Keweloh-Figge Sachgebietsleitung
Buchst. A - Bat
17 - 6238 156
Frau Heinlein Buchst. Bau - Bur 17 - 6234 154
Frau Liß Buchst. Bus - Gam 17 - 6239 158
Frau Lüke Buchst. Gan - Hak 17 - 6236 164
N.N. Buchst. Hal - Kid 17 - 6242 161
Frau Neumann Buchst. Kie - Ln 17 - 6381 157
Frau Teiner Buchst. Lo - Pk
Titelumschreibungen
17 - 6243 162
Frau Schellok Buchst. Pl - Sd 17 - 6244 163
Frau Garske Buchst. Se - Vn 17 - 6231 155
Frau Mietrach Buchst. Vo - Z 17 - 6383 165

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr            
Mi. - Uhr    und  - Uhr

 Dienstag, Donnerstag und Freitag nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Kindesunterhalt, Sorgeerklärung,Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Unterhaltsverpflichtung, gemeinsames Sorgerecht https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1423/show
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Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm