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KFZ- Ausfuhrkennzeichen

Fahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.

Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

  • sog. Vorführpflicht
    Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.


  • Versicherungspflicht

Rechtsgrundlagen

§ 45 Fahrzeugzulassungs-Verordnung

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
  • SEPA- Mandat

Kosten

zwischen 34,90€ und 55,30 € je nach Bearbeitungsaufwand

Zuständige Organisationseinheiten

KFZ- Ausfuhrkennzeichen

Fahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.

Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

  • sog. Vorführpflicht
    Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.


  • Versicherungspflicht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
  • SEPA- Mandat

zwischen 34,90€ und 55,30 € je nach Bearbeitungsaufwand

rote Kennzeichen, Zollkennzeichen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1360/show
Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699