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KFZ- Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- sog. Vorführpflicht
Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. - Versicherungspflicht
Rechtsgrundlagen
§ 45 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
- SEPA- Mandat
Kosten
zwischen 34,90€ und 55,30 € je nach Bearbeitungsaufwand
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Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
Fahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- sog. Vorführpflicht
Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. - Versicherungspflicht
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
- SEPA- Mandat
zwischen 34,90€ und 55,30 € je nach Bearbeitungsaufwand
rote Kennzeichen, Zollkennzeichen https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1360/showFahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.
Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:
- sog. Vorführpflicht
Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. - Versicherungspflicht
§ 45 Fahrzeugzulassungs-Verordnung
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
- Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
- SEPA- Mandat
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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