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Erwerbsminderungsrente

Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme

Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger

Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Unterlagen

Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
  • aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
  • Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief
  • Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • Falls Sie schwerbehindert sind:
    Anerkennungsbescheid / Gleichstellungsbescheid
    Falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid
  • Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
  • Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
  • Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber  ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit.


Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Renten- und Versicherungsangelegenheiten

Erwerbsminderungsrente

Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger

Zuständigkeit:
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Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit
  • aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
  • Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief
  • Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • Falls Sie schwerbehindert sind:
    Anerkennungsbescheid / Gleichstellungsbescheid
    Falls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid
  • Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
  • Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
  • Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht


Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.
Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.

Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber  ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit.


Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.

 

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Erwerbsfähigkeit, Erwerbsminderung, Rente, Rentenantrag, Rentenversicherung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1340/show
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Südring 4-6 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6020
Fax 02381 17-106033

Frau

Fischer

328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)

02381 17-6020
rente@stadt.hamm.de

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Bönig

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Naddo-Biernatzki

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Collignon

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