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Hinterbliebenenrente
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Aufnahme von Anträgen auf Hinterbliebenen-Rente
- Witwenrente / Witwerrente
- Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
- Witwenrente / Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
- Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Unterlagen
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein)
Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Wenn der Verstorbene für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen hat, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (z.B. Familienbuch)
- Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
- Unterlagen zu Ihren eigenen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Ihre Bankverbindung (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der/des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Ihre Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Witwen und Witwer)
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Datum des Antrages auf Vorschusszahlung (ggf. beim Bestatter erfragen)
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Antrag auf Waisenrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Sterbeurkunde
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Geburtsurkunde der Waise (z.B. Familienbuch)
- Ggf. Rentenversicherungsnummer der Waise
- Bankverbindung der Waise (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über die Mitgliedschaft der Waise zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der / des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Gesundheitskarte der Waise, soweit gesetzlich krankenversichert
- Steueridentifikationsnummer der Waise (ggf. beim Bürgeramt erfragen)
Zusätzlich bei volljährigen Waisen
- Nachweis über Schulbesuch / Studium oder Berufsausbildung oder freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst usw. oder Behinderung
- Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
- Falls Wehrdienst / Zivildienst / gleichgestellter Dienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Zuständige Organisationseinheit
- Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Südring 4-6
59065 Hamm
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Fischer
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Bönig
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Mühlenhaupt
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Morsch
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Herr Müllers
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Naddo-Biernatzki
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Collignon
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Verwandte Dienstleistungen
Aufnahme von Anträgen auf Hinterbliebenen-Rente
- Witwenrente / Witwerrente
- Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
- Witwenrente / Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
- Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein)
Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Wenn der Verstorbene für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen hat, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (z.B. Familienbuch)
- Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
- Unterlagen zu Ihren eigenen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Ihre Bankverbindung (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der/des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Ihre Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Witwen und Witwer)
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Datum des Antrages auf Vorschusszahlung (ggf. beim Bestatter erfragen)
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Antrag auf Waisenrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Sterbeurkunde
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Geburtsurkunde der Waise (z.B. Familienbuch)
- Ggf. Rentenversicherungsnummer der Waise
- Bankverbindung der Waise (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über die Mitgliedschaft der Waise zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der / des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Gesundheitskarte der Waise, soweit gesetzlich krankenversichert
- Steueridentifikationsnummer der Waise (ggf. beim Bürgeramt erfragen)
Zusätzlich bei volljährigen Waisen
- Nachweis über Schulbesuch / Studium oder Berufsausbildung oder freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst usw. oder Behinderung
- Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
- Falls Wehrdienst / Zivildienst / gleichgestellter Dienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Frau
Fischer
328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bönig
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Mühlenhaupt
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Morsch
327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Müllers
325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Naddo-Biernatzki
341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Collignon
329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Aufnahme von Anträgen auf Hinterbliebenen-Rente
- Witwenrente / Witwerrente
- Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
- Witwenrente / Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
- Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein)
Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Wenn der Verstorbene für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen hat, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (z.B. Familienbuch)
- Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
- Unterlagen zu Ihren eigenen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
- Ihre Bankverbindung (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der/des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Ihre Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
- Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Witwen und Witwer)
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Datum des Antrages auf Vorschusszahlung (ggf. beim Bestatter erfragen)
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Antrag auf Waisenrente
- Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde
- Sterbeurkunde
- Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
- Geburtsurkunde der Waise (z.B. Familienbuch)
- Ggf. Rentenversicherungsnummer der Waise
- Bankverbindung der Waise (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
- Angaben über die Mitgliedschaft der Waise zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der / des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
- Gesundheitskarte der Waise, soweit gesetzlich krankenversichert
- Steueridentifikationsnummer der Waise (ggf. beim Bürgeramt erfragen)
Zusätzlich bei volljährigen Waisen
- Nachweis über Schulbesuch / Studium oder Berufsausbildung oder freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst usw. oder Behinderung
- Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
- Falls Wehrdienst / Zivildienst / gleichgestellter Dienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
- Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht
Die Voraussetzungen für die einzelnen Rentenarten erfahren Sie hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.