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Hinterbliebenenrente

Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme

Aufnahme von Anträgen auf Hinterbliebenen-Rente

  • Witwenrente / Witwerrente
  • Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
  • Witwenrente / Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
  • Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Unterlagen

Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein)

Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde 
  • Wenn der Verstorbene für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen hat, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (z.B. Familienbuch)
  • Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
  • Unterlagen zu Ihren eigenen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
  • Ihre Bankverbindung (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der/des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
  • Ihre Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Witwen und Witwer)
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
  • Datum des Antrages auf Vorschusszahlung (ggf. beim Bestatter erfragen)
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

Antrag auf Waisenrente

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde 
  • Sterbeurkunde
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
  • Geburtsurkunde der Waise (z.B. Familienbuch)
  • Ggf. Rentenversicherungsnummer der Waise
  • Bankverbindung der Waise (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
  • Angaben über die Mitgliedschaft der Waise zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der / des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
  • Gesundheitskarte der Waise, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Steueridentifikationsnummer der Waise (ggf. beim Bürgeramt erfragen)

Zusätzlich bei volljährigen Waisen

  • Nachweis über Schulbesuch / Studium oder Berufsausbildung oder freiwilliges soziales  bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst usw. oder Behinderung
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
  • Falls Wehrdienst / Zivildienst / gleichgestellter Dienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Amt/Fachbereich

Renten- und Versicherungsangelegenheiten

Verwandte Dienstleistungen

Hinterbliebenenrente

Aufnahme von Anträgen auf Hinterbliebenen-Rente

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  • Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
  • Witwenrente / Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
  • Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein)

Antrag auf Witwenrente bzw. Witwerrente

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde 
  • Wenn der Verstorbene für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen hat, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (z.B. Familienbuch)
  • Ihre eigene Rentenversicherungsnummer
  • Unterlagen zu Ihren eigenen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.)
  • Ihre Bankverbindung (IBAN) - Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank
  • Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen und den Krankenkassen der/des Verstorbenen seit dem 01.01.1995
  • Ihre Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert
  • Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Witwen und Witwer)
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
  • Datum des Antrages auf Vorschusszahlung (ggf. beim Bestatter erfragen)
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

Antrag auf Waisenrente

  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung der / des Verstorbenen bzw. alle Rentenversicherungsunterlagen, wenn noch keine Rente bezogen wurde 
  • Sterbeurkunde
  • Unterlagen über die Berufsausbildung der / des Verstorbenen (z.B. Lehrvertrag, Gesellenbrief), falls noch vorhanden
  • Geburtsurkunde der Waise (z.B. Familienbuch)
  • Ggf. Rentenversicherungsnummer der Waise
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  • Steueridentifikationsnummer der Waise (ggf. beim Bürgeramt erfragen)

Zusätzlich bei volljährigen Waisen

  • Nachweis über Schulbesuch / Studium oder Berufsausbildung oder freiwilliges soziales  bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst usw. oder Behinderung
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls die Waise eigene Kinder hat)
  • Falls Wehrdienst / Zivildienst / gleichgestellter Dienst geleistet wurde: Dienstzeitbescheinigung
  • Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)

Witwe, Witwer, Halbwaise, Vollwaise, Waise, Rente, Rentenantrag, Rentenversicherung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1327/show
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
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Telefon 02381 17-6020
Fax 02381 17-106033

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rente@stadt.hamm.de

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