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Baumschutzsatzung
Umsetzung der Baumschutzsatzung
Bäume prägen das Stadt-und Ortsbild und verbessern das Mikroklima gerade im städtischen Siedlungsbereich. In der Diskussion um die Anpassung der Kommunen an die Folgen des Klimawandels mit zunehmenden Extremwetterlagen wird immer wieder auf die notwendige Durchgrünung der Siedlungsbereiche verwiesen. Baumerhalt und –pflege sind dabei ebenso wichtige Aspekte wie Service und Beratung der Bürger*innen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Zur Erhalt der Bäume wurde eine Baumschutzsatzung erarbeitet, die entsprechend umgesetzt werden soll.
Zuständige Organisationseinheiten
- Untere Naturschutzbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Kämper
Tel: 02381 17-7113
Umsetzung der Baumschutzsatzung
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Verwandte Dienstleistungen
- Waldentwicklung
- Baumpflege und -kontrolle
- Baumschutzsatzung (Beseitigung oder wesentliche Veränderung des Aufbaus eines Baumes / von Bäumen)
- Förderprogramm Altbaum
- Förderung von fachgerechten Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung oder Begutachtung von Bäumen
- Förderung der Anschaffungskosten für eine Neupflanzung
Bäume prägen das Stadt-und Ortsbild und verbessern das Mikroklima gerade im städtischen Siedlungsbereich. In der Diskussion um die Anpassung der Kommunen an die Folgen des Klimawandels mit zunehmenden Extremwetterlagen wird immer wieder auf die notwendige Durchgrünung der Siedlungsbereiche verwiesen. Baumerhalt und –pflege sind dabei ebenso wichtige Aspekte wie Service und Beratung der Bürger*innen und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. Zur Erhalt der Bäume wurde eine Baumschutzsatzung erarbeitet, die entsprechend umgesetzt werden soll.
Herr
Kämper
A0.098 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Herr
Kämper
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