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Erziehungsrente
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Auf Antrag erhalten Versicherte Erziehungsrente, wenn
- ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und an verwitwete Ehegatten, wenn die Ehepartner das Rentensplitting unter Ehegatten gewählt haben
- der frühere Ehegatte gestorben ist,
- sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Rentensplitting, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus Entgeltpunkten für Verdienst aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung) bis zum Tode des früheren Ehegatten selbst erfüllt haben,
- sie unverheiratet bleiben und
- ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen.
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Unterlagen
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden hier benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Von Bedeutung sind auch Angaben über alle Zeiten der Berufsausbildung (z.B. Lehrzeiten, Umschulung), auch wenn diese Zeiten bereits als „Pflichtbeiträge“ in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeichert sind. Soweit vorhanden, bringen Sie bitte Nachweise mit (z. B. Lehrvertrag / Gesellenbrief)
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Geburtsurkunden der Kinder (z. B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Ihre Bankverbindung (IBAN und Name der Bank). Die Angaben können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen oder bei der Bank erfragen
- Einkommensnachweise
- Angaben über Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension)
- Angaben über andere Sozialleistungen (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes usw.)
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- Ihre Gesundheitskarte
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- Scheidungsurteil
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Zuständige Organisationseinheit
- Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Südring 4-6
59065 Hamm
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Fischer
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Bönig
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Mühlenhaupt
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Morsch
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Herr Müllers
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Naddo-Biernatzki
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
- Frau Collignon
Tel: 02381 17-6020
E-Mail: rente@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Renten- und Versicherungsangelegenheiten
Verwandte Dienstleistungen
Auf Antrag erhalten Versicherte Erziehungsrente, wenn
- ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und an verwitwete Ehegatten, wenn die Ehepartner das Rentensplitting unter Ehegatten gewählt haben
- der frühere Ehegatte gestorben ist,
- sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Rentensplitting, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus Entgeltpunkten für Verdienst aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung) bis zum Tode des früheren Ehegatten selbst erfüllt haben,
- sie unverheiratet bleiben und
- ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen.
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden hier benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Von Bedeutung sind auch Angaben über alle Zeiten der Berufsausbildung (z.B. Lehrzeiten, Umschulung), auch wenn diese Zeiten bereits als „Pflichtbeiträge“ in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeichert sind. Soweit vorhanden, bringen Sie bitte Nachweise mit (z. B. Lehrvertrag / Gesellenbrief)
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Geburtsurkunden der Kinder (z. B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Ihre Bankverbindung (IBAN und Name der Bank). Die Angaben können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen oder bei der Bank erfragen
- Einkommensnachweise
- Angaben über Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension)
- Angaben über andere Sozialleistungen (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes usw.)
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- Ihre Gesundheitskarte
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- Scheidungsurteil
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
Scheidung, Tod des Ehegatten, Rentensplitting, Kind, Rente, Rentenantrag, Rentenversicherung https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1326/showFrau
Fischer
328 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Bönig
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Mühlenhaupt
330 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Morsch
327 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Herr
Müllers
325 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Naddo-Biernatzki
341 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Frau
Collignon
329 (Südring 4-6, 3. Obergeschoss)
Antragsaufnahme / Antragsentgegennahme
Auf Antrag erhalten Versicherte Erziehungsrente, wenn
- ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und an verwitwete Ehegatten, wenn die Ehepartner das Rentensplitting unter Ehegatten gewählt haben
- der frühere Ehegatte gestorben ist,
- sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus Rentensplitting, Zeiten aus Versorgungsausgleich und aus Entgeltpunkten für Verdienst aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung) bis zum Tode des früheren Ehegatten selbst erfüllt haben,
- sie unverheiratet bleiben und
- ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen.
Zuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden hier benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche „Renteninformation“ reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw.
- Von Bedeutung sind auch Angaben über alle Zeiten der Berufsausbildung (z.B. Lehrzeiten, Umschulung), auch wenn diese Zeiten bereits als „Pflichtbeiträge“ in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeichert sind. Soweit vorhanden, bringen Sie bitte Nachweise mit (z. B. Lehrvertrag / Gesellenbrief)
- Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit
- Geburtsurkunden der Kinder (z. B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter)
- Ihre Bankverbindung (IBAN und Name der Bank). Die Angaben können Sie Ihrem Kontoauszug entnehmen oder bei der Bank erfragen
- Einkommensnachweise
- Angaben über Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Zusatzrente, Pension)
- Angaben über andere Sozialleistungen (z.B. Hinterbliebenenrente, Unfallrente, Krankengeld, Leistungen des Arbeitsamtes usw.)
- Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995
- Ihre Gesundheitskarte
- Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
- Scheidungsurteil
Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erziehungsrente erfahren Sie hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch 6. Buch (SGB VI)
https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1326/showZuständigkeit:
Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.