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Wohnungswechsel (Anmeldung)
Willkommen in Hamm!
Unser Angebot erleichtert Ihnen den Start in Hamm.
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Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Hamm ziehen, benötigen Sie den Vordruck ”Anmeldung einer Wohnung”.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit.
Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
Kosten
Anmeldung bei der Meldebehörde: gebührenfrei
Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Heessen
Amtsstraße 19
59073 Hamm
E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Pelkum
Kamener Straße 177
59077 Hamm
E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Uentrop
Alter Grenzweg 2
59071 Hamm
E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Herringen
Dortmunder Straße 245
59077 Hamm
E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Bockum-Hövel
Teichweg 1
59075 Hamm
E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Rhynern
Unnaer Straße 10-12
59069 Hamm
E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de
- Bürgeramt Mitte
Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Servicetelefon
Tel: 02381 17-7777
E-Mail: info@stadt.hamm.de
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Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Hamm ziehen, benötigen Sie den Vordruck ”Anmeldung einer Wohnung”.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit.
Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
Anmeldung bei der Meldebehörde: gebührenfrei
Änderungen in den Kfz-Papieren sind gebührenpflichtig, s. Kfz-Ummeldung
Neuzuzug, Wohnungsanmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, Ummeldung, ummelden https://serviceportal.hamm.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1320/show Bürgeramt Heessen
001 Amtsstraße 19 59073 Hamm
Telefon 02381 17-9799
Fax 023281 17-109799
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
001 Kamener Straße 177 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9499
Fax 02381 17-109499
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Uentrop
001 Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
Telefon 02381 17-9299
Fax 02381 17-109299
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen
001 Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
Telefon 02381 17-9599
Fax 02381 17-109599
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel
001 Teichweg 1 59075 Hamm
Telefon 02381 17-9699
Fax 02381 17-109699
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern
001 Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
Telefon 02381 17-9399
Fax 02381 17-109399
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte
001 Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm
Telefon 02381 17-9199
Fax 02381 17-2990
Servicetelefon
02381 17-7777
info@stadt.hamm.de
Wohnungswechsel (Anmeldung) Neuzuzug, Wohnungsanmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnunggeberbestätigung, Umzug, Ummeldung, ummelden
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Beauftragten in einem der Bürgerämter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass,ggf. Kinderpässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie in den Bürgerämtern vornehmen lassen.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit.
Allgemeine Rechtsgrundlage bilden die §§ 17, 19 und 23 des Bundesmeldegesetz (BMG)
- Personalausweis/ Reisepass, bzw. bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalpass und ID-Karte.
- Wohnungsgeberbestätigung:
Sie benötigen für die Anmeldung eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung. Bitte lassen Sie diese von Ihrem Vermieter/ Wohnungsgeber ausfüllen und unterzeichnen.
Neben dem klassischen Formular (siehe "Downloads") steht Ihnen hier ab sofort auch unser intelligentes Onlineformular zur Verfügung. Sie müssen dieses Formular ebenfalls vom Vermieter/Wohnungsgeber unterschreiben bzw. bestätigen lassen.
Bürgeramt Heessen 17-177
001 Amtsstraße 19 59073 Hamm
02381 17-9799
023281 17-109799
ba-heessen@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Pelkum
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
17-174 001 Kamener Straße 177 59077 Hamm
02381 17-9499
02381 17-109499
ba-pelkum@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Uentrop 17-172
001 Alter Grenzweg 2 59071 Hamm
02381 17-9299
02381 17-109299
ba-uentrop@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Herringen 17-175
001 Dortmunder Straße 245 59077 Hamm
02381 17-9599
02381 17-109599
ba-herringen@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Bockum-Hövel 17-176
001 Teichweg 1 59075 Hamm
02381 17-9699
02381 17-109699
ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Rhynern 17-173
001 Unnaer Straße 10-12 59069 Hamm
02381 17-9399
02381 17-109399
ba-rhynern@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de
Bürgeramt Mitte 17-171
001 Theodor-Heuss-Platz 16 59065 Hamm 3.Etage
02381 17-9199
02381 17-2990
ba-mitte@stadt.hamm.de
Servicetelefon
02381 17-7777
02381 17-2971
info@stadt.hamm.de