Untere Immissionsschutzbehörde
Die untere Immissionsschutzbehörde stellt den Schutz der Nachbarschaft und Umwelt in Bezug auf Anlagen, die dem Geltungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, sicher.
Seit dem 01.01.2008 sind durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes in Nordrhein- Westfalen wesentliche Bereiche der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, Stellungnahmen und Überwachungen auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Für Teilbereiche bleibt jedoch die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Als untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hamm gehören wir zur technischen Abteilung des Bauordnungsamtes und sind Ihr Ansprechpartner für anlagenbezogenen Immissionsschutz. Auf dieser Seite finden Sie eine Verlinkung zu unserem Dienstleistungsspektrum.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zum Thema Immissionsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich.
633.3
001
Gustav-Heinemann-Straße
10
59065
Hamm
02381 17-2958
immissionsschutz@stadt.hamm.de
Herr
Gantenbrinker
Sachgebietsleitung
A0.027 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
02381 17-4353
02381 17-2958
Frau
Grimm
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
02381 17-4355
Frau
Guth
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
02381 17-4354
Herr
Wendt
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
02381 17-4351
Herr
Zeusnik
A0.030 (Technisches Rathaus - Erdgeschoss)
02381 17-4356
02381 17-2958