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Als untere Immissionsschutzbehörde werden wir in Baugenehmigungsverfahren für gewerblicher Anlagen mit eingebunden.

Hierzu zählen z.B.:

  • Supermärkte,
  • Tankstellen
  • Parkhäuser
  • Sportanlagen

Wir beurteilen die Immissionen anhand von Gutachten und Verwaltungsvorschriften und erstellen auf deren Basis Nebenbestimmungen für die Baugenehmigung. Hauptansprechpartner für das Genehmigungsverfahren sind die Kollegen aus der technischen Prüfgruppe des Bauordnungsamtes.