eID-Karte
elektronische Identitätskarte für Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Ab dem 01.01.2021 gibt es die eID-Karte.
Die eID-Karte wird nur auf Antrag an über 16 Jahre alte Einwohner mit einer Staatsangehörigkeit eines EU-Staates, Norwegens, Islands und Liechtensteins ausgestellt.
Die Karte ist 10 Jahre gültig. Sie enthält weder Lichtbild, Fingerabdrücke, Unterschrift oder Angaben zu Größe und Augenfarbe und ist daher KEIN Ausweisdokument. Sie kann nicht als Reisedokument verwendet werden.
Die eID-Karte bescheinigt die elektronische Identität und kann daher für alle Online-Verfahren eingesetzt werden in denen dies verlangt wird. Sie entspricht in dieser Funktion dem deutschen Personalausweis.
Antragsteller/innen erhalten daher auch einen PIN-Brief per Post nach Hause zugesandt, Bei der Antragstellung kann festgelegt werden, dass dieser Brief an die ausstellende Behörde übersandt wird.
Voraussichtlich ca. 5 Wochen nach Antragstellung kann die eID-Karte bei der Behörde abgeholt werden.