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Eine wiederkehrende Prüfung ist insbesondere notwendig bei Gebäuden und Einrichtungen mit zu erwartenden größeren Menschenansammlungen wie z.B. bei Versammlungsstätten, Krankenhäusern, Verkaufsstätten.
Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Nutzung und dem damit verbundenen Gefährdungsgrad; in der Regel alle drei und sechs Jahre.

Erforderliche Unterlagen

aktuelle Grundrisse/ Lageplan (letzter genehmigter Stand)

Berichte über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige gemäß Prüfverordnung

 

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

alle jeweils anzuwendenden Sonderbauvorschriften

Kosten

Die Gebühren errechnen sich aus dem Zeitaufwand der Ortsbesichtigung und der Anfertigung des Berichts; mind. 190,- €. (Berechnung nach Stunden)