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Für die Feststellung einer Schwerbehinderung (Erstfeststellung oder Verschlimmerung) gelten die Vorschriften des SGB IX. Die Kolleginnen und Kollegen in der Fachabteilung im Bürgeramt Pelkum nehmen Erst- und Änderungsanträge entgegen, helfen beim Ausfüllen der Formulare und beantworten alle Fragen rund um das Thema Schwerbehindertenausweis. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:

  • Erstanträge auf Feststellung nach dem SGB IX
  • Änderungsanträge auf Neufeststellung nach dem SGB IX (Verschlimmerungsantrag)
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen
  • Ausstellung von Beiblättern für die ermäßigte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV
  • Ausstellung von Beiblättern für die Kfz-Ermäßigung
  • Ausstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt

Das Formular für die Antragstellung können Sie rechts downloaden oder den Online-Antrag nutzen (Schwerbehindertenrecht Online). Darüber hinaus erhalten Sie die Vordrucke auch in allen Bürgerämtern. Die Kolleginnen und Kollegen dort nehmen auch Ihren ausgefüllten Antrag oder andere Unterlagen entgegen.

Link zum Schwerbehindertenrecht Online

Wie ein Antrag ausgefüllt wird, können Sie sich hier anschauen:

Erklärvideo zum Antrag eines Schwerbehindertenausweises (Download)

Und so wird Ihr Antrag nach dem Eingang bearbeitet:

  • Überprüfung auf Vollständigkeit der Angaben
  • Anfordern von Berichten und Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen
  • anschließend Überprüfung auf Vollständigkeit der eingegangenen Unterlagen
  • Abgabe Ihrer Unterlagen an den Ärztlichen Dienst zur Einholung einer ärztlichen Stellungnahme
  • Entscheidung über Ihren Antrag und Erstellung eines Bescheides

Über den Link zum Schwerbehindertenrecht Online können Sie auch während der Bearbeitung Ihres Antrages nach dem aktuellen Bearbeitungsstand schauen oder ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis hochladen.