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Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich- rechtlichen Vorschriften und Anforderungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.

Erforderliche Unterlagen

Den mit der Bauüberwachung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in die Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Übereinstimmungszertifikate, Zeugnisse und Aufzeichnungen über Prüfungen von Bauprodukten, in die Bautagebücher und andere Aufzeichnungen zu gewähren.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Kosten

Es sind meist bis zu drei Bauüberwachungen pro Bauvorhaben notwendig.
Je Bauüberwachung wird eine Gebühr von 3- 7 ‰ der Genehmigungsgebühr erhoben; mindestens aber 50,- €.