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Ist ein Bauantrag eingereicht, kann im Einzelfall der Beginn der Bauarbeiten zum Beispiel für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden.

Erforderliche Unterlagen

Benötigt werden in der Regel ein aktueller Lageplan und/ oder Bauzeichnungen ja nach Antragsgegenstand.
Nehmen Sie aber bitte vorher Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, welche Bauvorlagen zusätzlich erforderlich sind.

Rechtsgrundlagen

Bauordnung des Landes Nordrhein- Westfalen (BauO NRW 2018)

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVGebO NRW)

Kosten

Die Gebühr beträgt mindestens 50,- bis5.000,- €.