Anmietung von städt. Sportanlagen und dem Bürgersaal Heessen
Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportanlagen und Sporthallen.
!!! Eine Vermietung an private Personen und an gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht zulässig !!!
Sie möchten städtische Räumlichkeiten mieten?
Hier können Sie unseren Online-Antrag nutzen.
Sie möchten den Bürgersaal z.B. inkl. Foyer und Sachsenhalle mieten?
Hier können Sie unseren Online-Antrag Bürgersaal nutzen.
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten ist die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 19.12.2019. Die entsprechenden Dokumente finden Sie rechts oben in den Downloads.
Amt/Fachbereich
Amt für Konzernsteuerung und Sport