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Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen / Kläranlagen
Für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage ist gem. § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Folgender Link führt zu einem Assistenten, mit welchem eine Genehmigung gemäß § 57 (2) Landeswassergesetz (LWG) NRW zur Errichtung, zum Betrieb und / oder zur wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage direkt bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden kann.
>> Hier << kommen Sie zu dem Online-Formular.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kuhlbusch
Tel: 02381 17-7167
E-Mail: kuhlbuschk@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
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Kläranlage, Abwasserbehandlung, Abwasseranlage, Abwasserbehandlungsanlage, Abwasserbeseitigung, Wasserrecht, Landeswassergesetz, Schmutzwasser, Kanalisationsnetz, Bauartzulassung https://serviceportal.hamm.de:443/de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/275762/showFrau
Kuhlbusch
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
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