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Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte)
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.
Hier geht es zur Anzeige über die Aufstellung Fliegender Bauten
Unterlagen
Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.
Kosten
Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 2.5.5.5 der AVGebO NRW.
Zuständige Organisationseinheit
- Technische Prüfgruppe
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.
Die Gebrauchsabnahme am Aufstellungsort ist beim Bauordnungsamt rechtzeitig mind. 2 Wochen vorher) anzumelden, da durch die große Anzahl von Auf- und Abbauten eine besondere Gefahr für die Standsicherheit und Betriebssicherheit entstehen kann.
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Ein gültiges Prüfbuch ist zur Abnahme bereitzuhalten.
Die Gebühren errechnen sich nach der Tarifstelle 2.5.5.5 der AVGebO NRW.