BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wassergefährdende Stoffe
Damit von Tankanlagen mit Heizöl und Diesel keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht, müssen sie regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Dies betrifft auch alle anderen Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe - beispielsweise Lösemittel, Farben oder Lacke - gelagert werden.
Auch Speditionen beziehungsweise Betreiber von betriebseigenen Tankstellen oder Lagertanks sind verpflichtet, die Prüfungen nach § 46 der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) durchführen zu lassen.
Hier kann die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / einer privaten Heizölverbraucheranlage angezeigt werden (gem. § 40 AwSV):
>> Zum Onlineantrag <<
Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Zuständige Organisationseinheiten
- Umweltamt
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
- Untere Wasserbehörde
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
E-Mail: umweltamt@stadt.hamm.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Klein
Tel: 02381 17-7168
E-Mail: kristina.klein@stadt.hamm.de
Amt/Fachbereich
Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Damit von Tankanlagen mit Heizöl und Diesel keine Gefahr für den Boden und das Grundwasser ausgeht, müssen sie regelmäßig durch Sachverständige geprüft werden. Dies betrifft auch alle anderen Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe - beispielsweise Lösemittel, Farben oder Lacke - gelagert werden.
Auch Speditionen beziehungsweise Betreiber von betriebseigenen Tankstellen oder Lagertanks sind verpflichtet, die Prüfungen nach § 46 der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) durchführen zu lassen.
Hier kann die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / einer privaten Heizölverbraucheranlage angezeigt werden (gem. § 40 AwSV):
>> Zum Onlineantrag <<
Weitere Informationen erhalten Sie >> hier <<.
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Wassergefährdende Stoffe, wassergefährdend, WGK, Gefahrenstoffe, Heizöltank, AwSV, Heizölverbraucheranlage, Tankstelle, Heizöl, Diesel, Benzin https://serviceportal.hamm.de:443/de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15612/showFrau
Klein
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)
Frau
Klein
A0.081 (Technisches Rathaus, Erdgeschoss)