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Schuleingangsuntersuchungen

Vor dem Start in die Schule wird von unserem schulärztlichen Team des Gesundheitsamtes die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt

Dazu gehören ein Hör- und Sehtest, die Überprüfung des allgemeinen Entwicklungsstandes Ihres Kindes, der körperlichen Belastbarkeit, der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten und der Sprache. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die schulrelevanten Aspekte gelegt. Wir beraten Sie bei Bedarf, ob Hilfe von medizinischer oder pädagogischer Seite erforderlich ist. Fragen Ihrerseits beantworten wir gerne.

Diese Untersuchung ist durch das Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) und der entsprechenden Rechtsverordnung festgelegt. Schulpflichtig werden Kinder, welche bis zum 30.09. des Jahres 6 Jahre alt werden.

Nach Anmeldung an einer Grundschule erhält jedes Kind automatisch im Jahr vor der Einschulung eine persönliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung. Die Einladung erfolgt in der Regel um den 6. Geburtstag. Die Untersuchungen finden während des gesamten Jahres statt und werden im Gesundheitsamt durchgeführt. Bitte planen Sie hierfür ca. 1,5 Stunden ein. Denken Sie bitte an den Impfpass und das gelbe Vorsorgeheft und bringen ggf. Arzt- oder Krankenhausberichte mit.

Hat ihr Kind einen besonderen Bedarf oder Entwicklungsauffälligkeiten? Melden Sie ihr Kind gern bereits ab den Sommerferien (also bereits vor der Anmeldung an der Grundschule) bei uns an, damit wir die Schuleingangsuntersuchung für Ihr Kind frühzeitig planen können. So können eventuell erforderliche vorschulische oder schulbegleitende Maßnahmen rechtzeitig angeregt bzw. in die Wege geleitet werden. Ein besonderer Bedarf sind z.B. Auffälligkeiten in der Entwicklung oder schwerwiegende Beeinträchtigungen ihres Kindes, schwere Erkrankungen, angedachte Schulrückstellungen oder vorzeitige Einschulungen.

Vorzeitige Einschulung:

Wird Ihr Kind nach dem 30.09. des Jahres 6 Jahre alt, können Sie eine vorzeitige Einschulung bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule beantragen. Es erfolgt dann ebenfalls die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt mit der Überprüfung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes und einer Beratung.

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Dazu gehören ein Hör- und Sehtest, die Überprüfung des allgemeinen Entwicklungsstandes Ihres Kindes, der körperlichen Belastbarkeit, der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten und der Sprache. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die schulrelevanten Aspekte gelegt. Wir beraten Sie bei Bedarf, ob Hilfe von medizinischer oder pädagogischer Seite erforderlich ist. Fragen Ihrerseits beantworten wir gerne.

Diese Untersuchung ist durch das Schulgesetz NRW vom 15. Februar 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) und der entsprechenden Rechtsverordnung festgelegt. Schulpflichtig werden Kinder, welche bis zum 30.09. des Jahres 6 Jahre alt werden.

Nach Anmeldung an einer Grundschule erhält jedes Kind automatisch im Jahr vor der Einschulung eine persönliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung. Die Einladung erfolgt in der Regel um den 6. Geburtstag. Die Untersuchungen finden während des gesamten Jahres statt und werden im Gesundheitsamt durchgeführt. Bitte planen Sie hierfür ca. 1,5 Stunden ein. Denken Sie bitte an den Impfpass und das gelbe Vorsorgeheft und bringen ggf. Arzt- oder Krankenhausberichte mit.

Hat ihr Kind einen besonderen Bedarf oder Entwicklungsauffälligkeiten? Melden Sie ihr Kind gern bereits ab den Sommerferien (also bereits vor der Anmeldung an der Grundschule) bei uns an, damit wir die Schuleingangsuntersuchung für Ihr Kind frühzeitig planen können. So können eventuell erforderliche vorschulische oder schulbegleitende Maßnahmen rechtzeitig angeregt bzw. in die Wege geleitet werden. Ein besonderer Bedarf sind z.B. Auffälligkeiten in der Entwicklung oder schwerwiegende Beeinträchtigungen ihres Kindes, schwere Erkrankungen, angedachte Schulrückstellungen oder vorzeitige Einschulungen.

Vorzeitige Einschulung:

Wird Ihr Kind nach dem 30.09. des Jahres 6 Jahre alt, können Sie eine vorzeitige Einschulung bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule beantragen. Es erfolgt dann ebenfalls die Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt mit der Überprüfung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes und einer Beratung.

Schuleingangsuntersuchungen, Untersuchung, Entwicklungsauffälligkeiten https://serviceportal.hamm.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/293665/show
Gesundheitsamt
Heinrich-Reinköster-Straße 8 59065 Hamm
Telefon 02381 17-6401
Fax 02381 17-2983

Frau

Janine

Potempa

123

02381 17-6424
schuluntersuchung@stadt.hamm.de
Kinder- und Jugendgesundheit, Gesundheitshilfe, Gesundheitsförderung
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